nd-aktuell.de / 15.04.2017 / Wissen / Seite 24

Störanfällige Beziehung

Lena Tietgen findet, dass sich die Schulen mehr als bisher um die Eltern bemühen müssen

Dass Schule und Eltern zusammenarbeiten, ist im Sinne der Kinder. Dass im Konzept Gemeinschaftsschule Schule als Lernlandschaft inbegriffen ist, kann zu einem produktiven, entspannten Verhältnis führen. Unbedingt muss auch weiter daran geforscht und gearbeitet werden, wie Eltern mit Migrationshintergrund und sozial Benachteiligte langfristig an Schule und Bildung ihrer Kinder Interesse finden. Es geht hier um nichts weniger als um den Abbau sozialer Schranken. Da gibt es Handlungsbedarf, auch in der Lehrerbildung. Und nichts Schöneres ist vorstellbar, als dass gleichermaßen Lehrer und Eltern voneinander lernen, dass beide Seiten enger zusammenarbeiten.

Doch die Beziehung zwischen Eltern und Schule ist nach wie vor konfliktreich und widersprüchlich. Einer dieser auch indirekt wirkenden Widersprüche ist der zwischen dem Erziehungsrecht der Eltern und der Schulpflicht. Mit der Schulpflicht oder allgemein einer Bildungspflicht greift der Staat in die Lebensentwürfe und Verantwortung der Eltern ein. Dem Grunde nach stehen sich zwei unterschiedliche Interessen gegenüber. Man kann sagen, diese Beziehung ist per se störanfällig, ohne dass dieser innewohnende Konflikt notwendigerweise immer ausbrechen muss. Um aber nicht in einer Idealisierungsfalle zu landen, braucht es ein Bewusstsein über die Verschiedenartigkeit der Interessen und die Störanfälligkeit der Beziehung. Deshalb sollten Transparenz, und Selbstreflexion sowie die Fähigkeit, Eltern auf Augenhöhe zu begegnen, zum Repertoire der Lehrkräfte gehören. Und dies muss auch mehr als bisher Bestandteil der Lehrerausbildung sein.