nd-aktuell.de / 19.04.2017 / Ratgeber / Seite 22

Günstige Darlehen und Zuschüsse

Tipps für den altersgerechten Umbau der Wohnung

»Der Verbleib in den eigenen vier Wänden ist für das psychische Wohlergehen älterer Menschen von eminenter Wichtigkeit und fördert darüber hinaus die Bereitschaft und Fähigkeit zur Selbsthilfe. Hierdurch kann ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben mit gewohnter Lebensqualität bis ins hohe Alter sichergestellt werden«, meint Erhard Hackler, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Seniorenliga. »Deshalb sollte man schon frühzeitig bei allen Umbaumaßnahmen auch an altersgerechte Verbesserungen denken und die Umbaumaßnahmen als sinnvolle Investition in die eigene Zukunft sehen«, so Erhard Hackler weiter.

Umfangreiche Hilfen für die Finanzierung

Die zumeist auch finanziell aufwendige Wohnraumanpassung wird durch verschiedene Finanzierungshilfen gefördert. Ein umfangreicher Ratgeber der Deutschen Seniorenliga (DSL) zeigt auf, was beim barrierefreien Umbau zu beachten ist und welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt.

Was zahlt die Pflegekasse?

Pflegebedürftige können beispielsweise für den Einbau eines Treppenlifts einen Zuschuss von bis zu 4000 Euro aus der Pflegekasse erhalten. Leben zwei Pflegebedürftige im Haushalt, können es sogar bis zu 8000 Euro sein. Voraussetzung ist die Bestätigung der Pflegebedürftigkeit durch die Einstufung in einen Pflegegrad. Außerdem muss die Wohnraumanpassung eine Maßnahme sein, die die selbstständige Lebensführung ermöglicht oder wieder herstellt.

Fördermittel von Kommunen und Ländern

Darüber hinaus gibt es von Stiftungen, Land und Kommunen weitere Förderprogramme für barrierefreie Wohnanpassung. Die Art der Förderung sowie die Förderhöhe sind dabei sehr unterschiedlich. Das können Zuschüsse oder auch zinsgünstige Darlehen sein. Informationen erhält man bei einer Wohnberatung oder der Seniorenberatungsstelle vor Ort.

Zinsgünstige KfW-Kredite

Die Förderbank KfW hält zinsgünstige Kredite für notwendige Umbauten bereit, zum Beispiel für Wege zum Gebäude, Maßnahmen im Sanitärbereich, die Überwindung von Niveauunterschieden durch Rampen oder Treppenlifte. Der Zinssatz liegt je nach Laufzeit, Zinsbindungsfrist und Zahl der tilgungsfreien Jahre zwischen 1,91 Prozent und 2,47 Prozent. KfW-Darlehen müssen über eine Bausparkasse oder eine Bank beantragt werden.

Was ist von den Umbaumaßnahmen steuerlich absetzbar?

Die Kosten für die altersgerechten Umbaumaßnahmen sowie beispielsweise für den Einbau eines Treppenlifts können als sogenannte außerordentliche Belastung steuerlich abgesetzt werden. Die Höhe der Steuerersparnis richtet sich nach den Einkommens- und Familienverhältnissen. ots/nd