nd-aktuell.de / 26.04.2017 / Ratgeber / Seite 28

Käufer bekommt Schadenersatz

Sensationelles Urteil im VW-Abgasskandal

In einem von der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im VW-Abgasskandal geführten Klageverfahren - insgesamt führt diese Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bundesweit 2000 Gerichtsverfahren - hat erstmals ein Landgericht die Volkswagen AG zum Schadenersatz auf der Grundlage von europarechtlichen Normen verurteilt, weil VW gegen das Verbot von »Inverkehrgabe und Handel ohne gültige Bescheinigung verstoßen« hat.

In dem Fall des Landgerichts Kleve hat der Kläger einen VW Golf Variant 1,6 TDI mit dem Motor EA189 gekauft. Als er feststellte, dass das Fahrzeug manipuliert ist, wandte er sich an die oben genannte Kanzlei, die für ihn den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärte und Schadenersatz geltend machte. Verklagt wurden der Händler und die Volkswagen AG.

Das Landgericht Kleve hat mit Urteil vom 31. März 2017 (Az. 3 O 252/16) die Volkswagen AG zum Schadenersatz verurteilt, weil die Volkswagen AG gegen die europarechtlichen Verpflichtungen aus der Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge (EG-FGV) verstoßen habe. Die EG-FGV ist die deutsche Umsetzung der Typengenehmigungsrichtlinie 2007/46/EG der Europäischen Union. Damit hat erstmals ein deutsches Gericht die von der Kanzlei seit Langem vertretene Auffassung bestätigt, dass die für die manipulierten Fahrzeuge ausgestellte EG-Übereinstimmungsbescheinigung falsch ist und VW die Fahrzeuge überhaupt nicht erst in den Handel bringen und verkaufen durfte.

Das Landgericht führt in seinem Urteil aus: »Entgegen der Ansicht der Beklagten liegt in der Manipulation bei der Beklagten zu 2) ein Verstoß gegen das Verbot von Inverkehrgabe und Handel ohne gültige Bescheinigung in § 27 Abs. 1 EG-FGV und zum anderen gegen die Pflicht zur Erteilung einer gültigen Bescheinigung gemäß § 6 Abs. 1 EG-FGV und hierbei handelt es sich jeweils um Verbotsgesetze iSd § 823 Abs. 2 BGB. Deshalb muss in der hier zur Entscheidung stehenden prozessualen Lage mangels substanziierter gegenteiliger Darlegung durch die Beklagte davon ausgegangen werden, dass diese Entscheidung vom Vorstand angeordnet oder doch jedenfalls abgesegnet worden ist.«

Das Landgericht verurteilte nicht nur die Volkswagen AG zum Schadenersatz, sondern auch den Händler, den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückzubezahlen.

Das Urteil ist »wegweisend«. Damit ist der Weg frei für Schadenersatzansprüche für alle Geschädigten in Bezug auf alle Fahrzeuge. ots/nd