nd-aktuell.de / 26.04.2017 / Ratgeber / Seite 28

Wertvolle Funde müssen gemeldet werden

Finder und Finderlohn

Denn es handelt sich um fremdes Eigentum, dass man in der Regel nicht behalten darf. Der Fund muss beim Eigentümer oder polizeilich gemeldet werden. Meist erhält man einen Finderlohn, erklärt die Deutsche Anwaltauskunft (DAV) die Rechtslage.

»Grundsätzlich muss man fremde Sachen, die man gefunden hat, zurückgeben«, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. »Schon ab einem Wert von zehn Euro ist ein Finder verpflichtet, den Fund beim Eigentümer zu melden.«

Einen teuren Fund einstecken und nicht melden, empfiehlt sich nicht. »Das kann in Deutschland als Unterschlagung gelten und damit als Straftat. Zudem hat der Finder in diesem Fall keinen Anspruch mehr auf Finderlohn«, sagt Swen Walentowski.

Bei einem verloren gegangenen Portemonnaie beispielsweise lässt sich der Eigentümer leicht über seinen Personalausweis oder seine Bankkarte identifizieren. Bei anderen Dingen oder bei Bargeld kann es schwieriger werden. Dann muss ein Finder den Fund der zuständigen Behörde melden, in der Regel dem örtlichen Fundbüro.

Manche Fundbüros verlangen, dass der Fund bei ihnen abgeliefert wird. Anderen reicht es, wenn der Finder den Fund anzeigt und zu Hause aufbewahrt. In diesem Fall muss ein Finder gut auf den Gegenstand aufpassen, denn er oder sie ist für ihn verantwortlich und muss ihn sorgfältig behandeln. Der Eigentümer hat sechs Monate Zeit, um den Fundgegenstand abzuholen - danach darf der Finder ihn behalten.

»Findern steht ein Finderlohn zu - bis zu einem Wert von 500 Euro fünf Prozent, darüber hinaus drei Prozent«, ergänzt Rechtsanwalt Swen Walentowski. Wer etwa ein Notebook im Wert von 2000 Euro findet, darf also 70 Euro Finderlohn verlangen.

Eine Einschränkung ist allerdings kurios: Wer bei seiner Suche einen Schatz finden sollte, wird nur in Bayern einen Finderlohn bekommen. Andere Bundesländer schließen bei Schatzfunden eine materielle Belohnung aus. DAV/nd