Wer zahlt für Laser-Operation?

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Der IV. Zivilsenat des BGH verwies mit Urteil vom 30. März 2017 (Az. IV ZR 533/15) den Rechtsstreit zwischen einer Patientin und einer Krankenversicherung an das Landgericht Heidelberg zurück. Dies müsse jetzt klären, ob die bei der Frau durchgeführte Lasik-Operation zur Beseitigung einer Kurzsichtigkeit eine medizinisch notwendige Heilbehandlung war. Die Frau möchte die Kosten von 3500 Euro erstattet haben.

Der BGH entschied, dass eine Fehlsichtigkeit auf beiden Augen von minus 3 und minus 2,75 Dioptrien eine Krankheit ist und der private Versicherer bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen die Kosten einer sogenannten Lasik-Operation tragen muss.

Der BGH wies darauf hin, dass die Notwendigkeit der Heilbehandlung nicht allein deshalb verneint werden könne, weil das Tragen von Brille oder Kontaktlinsen üblich sei. Das Tragen von Sehhilfen sei keine Heilbehandlung. Die Klägerin war zuvor beim Amts- und Landgericht Heidelberg gescheitert. dpa/nd

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