Wassergesetz kommt mit Verzögerung

Ziel der Novelle ist eine Neuordnung der Gebühren für die Entwässerung

  • Bernd Baumann
  • Lesedauer: 3 Min.
Die seit Jahren überfällige Novelle des Wassergesetzes nimmt nun Gestalt an. »Inzwischen liegt ein Entwurf vor, der jetzt diskutiert werden kann«, sagte Jens-Uwe Schade, Sprecher des Umweltministeriums. Im Frühjahr soll sich das Kabinett mit dem Entwurf befassen und grünes Licht geben. Die Verabschiedung durch den Landtag ist noch vor der Anfang Juli beginnenden Sommerpause vorgesehen. Ursprünglich sollte das Gesetz allerdings bereits Ende 2005 beschlossen sein. Schade begründete die Zeitverschiebung mit der komplizierten Materie. »Notwendig war viel externer Sachverstand«, meinte er. Das Ministerium habe im Vorfeld die Gesetze mehrerer anderer Bundesländer untersucht, um daraus die richtigen Schlussfolgerungen für die Mark zu ziehen. Außerdem sei es notwendig gewesen, die Interessen zahlreicher Verbände und Lobbygruppen in das Vorhaben einzubeziehen. Die Änderung des Wassergesetzes sorgt seit Jahren für Streit. Das dürfte bei der Debatte über das Regelwerk in den kommenden Monaten mindestens so weiter gegen. In der Kritik stehen die oft sehr hohen und völlig unterschiedlichen Gebühren bei der Entwässerung von Agrar- und Waldflächen. In einigen Regionen sind die Gebühren drei- bis viermal höher als in anderen, räumte Schade ein. »Mit dem neuen Gesetz soll eine Vergleichbarkeit in allen Landesteilen möglich werden.« Knackpunkt sind die zahlreichen Drainagegräben, die sich durch die Landschaft ziehen. Diese werden von den Wasser- und Bodenverbänden gepflegt und regelmäßig entkrautet. Die dabei entstehenden Kosten melden die Verbände an die Kommunen, die dann das Geld von den Grundstücksbesitzern eintreiben. Verfahren wird dabei nach dem Motto: Wer große Flächen hat, muss auch viel bezahlen. Das aber lehnen besonders die Waldbesitzer ab. Die wollen möglichst gar keine Gebühren entrichten, da die Forsten als ein riesiger Wasserspeicher gelten und damit zum ökologischen Gleichgewicht beitragen. »Das bisherige Solidarprinzip bleibt auch mit dem neuen Gesetz erhalten«, konterte Ministeriumssprecher Schade. Also müssen weiterhin alle Grundstücksbesitzer zahlen. Umweltverbände fordern angesichts der Klimaerwärmung eine Stärkung des Landeswasserhaushalts. »Das muss unbedingt Bestandteil des Gesetzes sein«, verlangte der Landesgeschäftsführer des Naturschutzbundes (NABU) Wolfgang Mädlow. Da Brandenburg zu den trockensten Gebieten in Europa mit einer gleich hohen Waldbrandgefahr wie in Spanien und Portugal gehöre, müsse mit dem in der Landschaft vorhandenen Wasser sehr sparsam umgegangen werden. »In einigen Gebieten sollte die Entwässerung vollständig gestoppt werden«, betonte Mädlow. Dazu gehören seiner Meinung nach vor allem Naturschutzreservate. So könnten auch Kosten gespart werden, versichert der Naturschützer. Die Landtagsabgeordnete Renate Adolph (Linkspartei), warf der Landesregierung nicht allein vor, mit dem neuen Wassergesetz in Verzug zu sein. Ebenfalls nicht termingerecht erfolge die Beantwortung einer Großen Anfrage ihrer Fraktion zur Gewässerpolitik. Die Antwort hätte bereits Anfang Januar vorliegen müssen. »Damit entsteht der Eindruck, dass die Regierung versucht, die bestehenden Probleme auszusitzen«, so Adolph. »Mit der Wasserpolitik im Land Brandenburg stimmt etwas nicht.« So seien die Schulden der Trink- und Abwasserzweckverbände auf inzwischen 1,5 Milliarden Euro gestiegen. »Das aber ist eine tickende Zeitbombe«, warnte die Abgeordnete.
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