nd-aktuell.de / 03.05.2017 / Ratgeber / Seite 26

Wie wichtig ist ein Testament für Ehepaare ohne Kinder?

Erben in der kinderlosen Ehe

Über die Rechtslage informiert die Notarkammer Berlin:

Bei kinderlosen Ehen ist der überlebende Ehegatte bei gesetzlicher Erbfolge Erbe gemeinsam mit den Eltern des verstorbenen Ehegatten. Was viele Betroffene nicht im Blick haben: Sollten die Eltern bereits verstorben sein, erben die Geschwister oder gegebenenfalls die Nichten und Neffen.

Häufig kommt es vor, dass das Vermögen unter den Eheleuten nicht gleichmäßig verteilt ist und zum Beispiel der verstorbene Ehepartner alleiniger Eigentümer der Immobilie war. Dann fällt auch das Haus je nach Güterstand der Eheleute zur Hälfte oder zu einem Viertel an die Eltern oder wenn diese nicht mehr leben an die Geschwister, Nichten und Neffen des Erblassers.

Nur weil ein Ehepaar keine Nachkommen hat, bedeutet es nicht, dass es sich nicht um seinen Nachlass kümmern sollte. Wer die Gewissheit haben möchte, dass nach dem Tod der länger lebende Partner abgesichert ist und als einziger am Erbe partizipiert, sollte ein Testament errichten. Darin können sich die Eheleute zu Alleinerben einsetzen. Aber Achtung: In diesem Fall haben die Eltern des Verstorbenen Pflichtteilsansprüche. Es ist daher ratsam, parallel zum Testament mit den Eltern einen Pflichtteilsverzichtsvertrag abzuschließen. Ein Pflichtteilsverzichtsvertrag muss notariell beurkundet werden.

Wer sich zu diesem Thema von einem Notar beraten lassen möchte, findet im Internet unter www.notar.de[1] den richtigen Ansprechpartner. nd

Links:

  1. http://www.notar.de