nd-aktuell.de / 03.05.2017 / Ratgeber / Seite 26

Für Mehraufwand gibt es auch künftig kein zusätzliches Geld

Alleinerziehende

Auch in Zukunft gibt es für Alleinerziehende, die sich die Betreuung eines Kindes mit ihrem Ex-Partner teilen, nicht mehr Geld vom Staat. Die Bundesregierung lehnte einen Antrag der LINKEN auf Einführung eines Umgangsmehrbedarfes im SGB II ab.

Dafür sollte die Bundesregierung die Regelungen im SGB II so ändern, dass das Konstrukt der »temporären Bedarfsgemeinschaft« aufgelöst wird. Stattdessen sollte der Elternteil, bei dem sich das Kind mehr als die Hälfte des Monats aufhält, den vollen Regelsatz für das Kind erhalten. Dem anderen Elternteil, der ALG-I-Leistungen erhält, sollte ein pauschaler Umgangsmehrbedarf in Höhe des halben Regelsatzes zuerkannt werden.

Für die Berechnung der Kosten für Unterkunft und Heizung sollte das Kind als ständiges Mitglied beider Haushalte betrachtet werden, forderte die LINKE. Fakt sei, dass die Mehrkosten, die entstehen, wenn ein Kind an zwei Orten lebt, derzeit durch die Regelsätze nicht abgedeckt seien. 39 Prozent aller Alleinerziehenden sind auf ALG-I-Leistungen angewiesen. Der größte Teil davon sind Frauen. epd/nd