nd-aktuell.de / 03.05.2017 / Ratgeber / Seite 25

Keine Alleingänge beim Einbruchschutz

Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Wohnungseingangstüren und Fenster sind Gemeinschaftseigentum - selbst wenn es in der Teilungserklärung anders stehen sollte, was mal der Fall ist. Lassen Sie Ihr Anliegen auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung setzen. Sie brauchen einen Zustimmungsbeschluss der WEG, wenn Sie Gemeinschaftseigentum verletzen, etwa, weil die Türen angebohrt werden müssen.

Die WEG kann zur Zustimmung verpflichtet sein, wenn es eine festgestellte erhöhte Einbruchsgefahr bei Ihrem Haus gibt, weil es zum Beispiel schon einmal zu einem Einbruch gekommen ist. Dann haben Sie als einzelner Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft einen Anspruch auf Duldung von Maßnahmen, etwa den Einbau von Fenstergittern, Rollläden, stärkeren Fensterkonstruktionen oder speziellen Fenster- und Türgriffen. Die technischen Einzelheiten und die optische Gestaltung darf aber die WEG bestimmen. Im Beschluss kann sie Ihnen die Kosten und Folgekosten der Maßnahmen auferlegen.

Muss die WEG Ihre Maßnahmen nicht dulden, brauchen Sie für eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums die Zustimmung aller betroffenen Miteigentümer. Es reicht aber ein Mehrheitsbeschluss aus, den kein Eigentümer erfolgreich anficht. Die WEG kann Ihnen auch hier Auflagen für den Einbau machen und die Kosten sowie Folgekosten auferlegen.

Beachten Sie: Bestimmte Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum werden als Modernisierungen eingeordnet mit der Folge, dass die WEG gemäß § 22 Abs. 2 WEGesetz mit doppelt qualifizierter Mehrheit beschließen kann.

Als Modernisierung gelten zum Beispiel der Einbau einer elektrischen Türöffnungsanlage, einer elektrischen Gegensprechanlage, einer Alarmanlage zur Einbruchssicherung, einer massiven und sicheren Hauseingangstür. WiE/nd

Mehr zu diesem Thema lesen Sie im WiE-Ratgeber «Der Modernisierungs-Knigge für Wohnungseigentümer. Das PDF können Sie sich dank Förderung durch das BMJV dann kostenfrei von unserer Website herunterladen unter: www.wohnen-im-eigentum.de/modernisierungs-knigge[1]

Links:

  1. http://www.wohnen-im-eigentum.de/modernisierungs-knigge