Nachbarschaftsstreit um Wärmedämmung

BGH-Urteil

  • Lesedauer: 1 Min.

Zankapfel ist das nachträglich angebrachte Dämmmaterial an der Seitenwand eines Mehrfamilienhauses: Es ragt ein Stückchen über die Grundstücksgrenze. Die Eigentümergemeinschaft würde diese Wand jetzt gerne noch verputzen und streichen. Der Nachbar will aber keinen Millimeter mehr akzeptieren.

Die Richter am BGH (Az. V ZR 196/16) sehen durchaus grundsätzliche Fragen berührt, wie in der Verhandlung am 7. April 2017 deutlich wurde. Ein Berliner Gesetz verpflichtet Grundstückseigentümer zwar, für den Klimaschutz das Dämmen bestehender Nachbargebäude zu dulden. In erster Linie ist dabei aber an Altbauten gedacht, die oft von Grundstücksgrenze zu Grundstücksgrenze reichen.

Das Mehrfamilienhaus steht allerdings erst seit Mitte der 2000er Jahre. Die Wärmedämmung hätte also von vorn herein mit eingeplant werden können. Möglicherweise protestiert der Nachbar also zurecht.

»Zu dieser Interpretation neigen wir«, ließ die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann durchblicken. Das Urteil soll, so der BGH, Mitte Mai verkündet werden. dpa/nd

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