nd-aktuell.de / 05.05.2017 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 9

Keine Entschädigung bei Vogelschlag

Brüssel. Fluggäste haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flieger mit einem Vogel zusammenstößt und deshalb verspätet ist. Vogelschlag liege jenseits der Kontrolle der Fluggesellschaft, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag. Für solche besonderen Umstände sehe das EU-Recht Ausnahmen von der grundsätzlichen Entschädigungspflicht vor, die bei Verspätungen von über drei Stunden gilt. dpa/nd