nd-aktuell.de / 10.05.2017 / Ratgeber / Seite 23

Ausbildung für Autokaufleute

Neu ab 1. August 2017

Die neue Ausbildungsordnung für Automobilkaufleute tritt am 1. August 2017 in Kraft. Gemeinsam mit dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und anderen Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis brachte das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) die Berufsausbildung für Automobilkaufleute auf den neuesten Stand, weil die betriebliche Ausbildung künftig weit über die kaufmännischen Aspekte hinausgeht.

Die jetzt modernisierte Ausbildungsordnung für den betrieblichen Teil und der darauf abgestimmte Rahmenlehrplan für den schulischen Teil lösen die bestehenden Regelungen aus dem Jahr 1998 ab.

Die Auszubildenden durchlaufen künftig alle Bereiche des Betriebs: Teile und Zubehör, Werkstatt, Kundendienst und Service, Marketing, Kfz-Handel und Kfz-Vertrieb, Finanzdienstleistungen, Personal sowie kaufmännische Steuerung und Kontrolle. Zudem erhalten kommunikative Kompetenzen, neuer Rechtsrahmen, Datenschutz und Datensicherheit sowie Umweltfragen einen höheren Stellenwert.

Im deutschen Kfz-Gewerbe absolvieren derzeit 11 900 junge Menschen eine Ausbildung zum Automobilkaufmann. Allein 2016 haben mehr als 5100 Jugendliche einen Ausbildungsvertrag unterschrieben. Seit der Einführung des Ausbildungsberufs 1998 hat die Zahl der Auszubildenden nach Angaben des BIBB stetig zugenommen. ZDK/nd