nd-aktuell.de / 17.05.2017 / Ratgeber / Seite 28

Förderung klar

Carsharing

Der Bundestag hat die Förderung von Carsharing beschlossen. Das Gesetz zur »Bevorrechtigung des Carsharing« sieht unter anderem die Möglichkeit vor, Parkgebühren für Carsharing-Autos zu senken oder zu streichen. Kommunen sollen auch Abstellflächen ausschließlich für solche Fahrzeuge reservieren können. Die Streichung von Parkgebühren und die Reservierung bestimmter Parkplätze nur für Carsharing-Autos zielt auf Anbieter, deren Kunden die Fahrzeuge innerhalb eines bestimmten Gebiets an beliebigem Ort abstellen dürfen. Daneben gibt es auch stationsbasierte Dienste, die ihre Autos an festen Orten zur Verfügung stellen, wo sie auch wieder abgegeben werden müssen.

Für solche Anbieter eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, dass die Kommune ihnen öffentliche Flächen für die Abhol- und Rückgabestationen zur Verfügung stellt. Die Firmen müssen sich den Plänen zufolge für die Nutzung solcher Flächen bewerben. Die Stationen könnten gezielt etwa an Knotenpunkten des öffentlichen Nahverkehrs platziert werden, um die verschiedenen Verkehrsmittel besser miteinander zu verbinden.

Dem Bundesverband Carsharing zufolge gab es in Deutschland zu Jahresbeginn rund 1,72 Millionen Carsharing-Kunden. Sie teilten sich 17 200 Autos. dpa/nd