nd-aktuell.de / 17.05.2017 / Brandenburg / Seite 10

Strafanzeigen zur Altanschließermisere

Freie Wähler empfehlen Geschäftsführern von Abwasserzweckverbänden, sich warm anzuziehen

Wilfried Neiße

Beim Thema Altanschließer muss nach Ansicht der Freien Wähler nun der Strafrichter ran. Man bereite eine Klage gegen die politisch, aber auch fachlich Verantwortlichen vor, sagte am Dienstag der Landtagsabgeordnete Christoph Schulze. »Irgendjemand muss die Verantwortung für die Misere übernehmen.«

In dieser Verantwortung sieht Schulze vor allem die Innenminister der vergangenen Jahre, jedoch auch deren juristische Berater. Er habe Verständnis dafür, »dass man versucht, die Dinge wegzudrücken«. Doch sei nun Schluss, meinte Schulze. Vor Jahrzehnten seien die Kommunen gezwungen worden, sich überdimensionierte Kläranlagen zuzulegen. Dafür sei der damalige Umweltminister Matthias Platzeck (SPD) verantwortlich. Versagt habe die Kommunalaufsicht des Innenministeriums.

Aber das eigentlich rechtswidrige Verhalten wies Schulze den Geschäftsführern verschiedener Wasser- und Abwasserzweckverbände zu. Rückwirkende Bescheide zu erteilen sei eindeutig rechtswidrig, das müssten außerdem die juristischen Berater der Geschäftsführungen verantworten. Die Geschäftsführer sollen sich »schon mal warm anziehen«, empfahl der Abgeordnete. Vieles sei verjährt, räumte er zwar auf Nachfrage ein, das strafrechtlich zu beanstandende Verhalten seit 2013 aber nicht. »Da ist noch eine Menge Zeit.«

Schulze zufolge hängt das Damoklesschwert über den Geschäftsführern in Blankenfelde-Mahlow, Königs Wusterhausen, Zossen und Doberlug-Kirchhain. Juristisch prüfe lasse er sein Vorhaben von Experten weit außerhalb Brandenburgs, fügte der Abgeordnete hinzu. Im Bundesland selbst »können Sie kaum noch Leuten glauben, alle haben ihre Finger drin«, sagte er.

Bei diesem Thema sei man ja gewohnt, »dass am Ende der Richter spricht«, kommentierte SPD-Fraktionschef Mike Bischoff. Überraschend sei das nicht. Bischoff erinnerte an den Musterprozess, der gegenwärtig vorbereitet werde. Was eine mögliche strafrechtliche Verantwortung betreffe, sagte Bischoff, beim Abgeordneten Schulze »wundert mich nicht so viel«.

An eine Strafanzeige beteilige man sich nicht, stellte der Abgeordnete Axel Vogel für die Grünen klar. Sollte jemand sich geschädigt fühlen und Anzeichen für Betrug oder Untreue sehen, »dann soll er eine Klage einreichen«. Dies sei aber nicht Aufgabe einer Fraktion. Den Vorschlag Schulzes, einen »Neustart« hinzulegen, bei dem das Land alle Forderungen begleiche, unterstütze er ebenfalls nicht, sagte Vogel. Es gebe schließlich die Zuständigkeit der Zweckverbände, inwieweit sie Beiträge zurückzahlen. Es gebe das Beispiel Cottbus, wo anstandslos sämtliche Beiträge zurückgezahlt wurden. In der ohnehin hoch verschuldeten Stadt habe dies zu einem »weiteren Anstieg der Kassenkredite« geführt. Das Land könne nicht einfach alle Kosten übernehmen, warnte Vogel.

Der Abgeordnete Thomas Domres (LINKE) verwies auf das Angebot des Landes, zinslose Kredite zu gewähren. Schulze findet jedoch, ein Kredit sei keine wirkliche Hilfe, weil dann am Ende doch gezahlt werden müsse.

Als Altanschließer gilt, wessen Grundstück bereits vor dem 3. Oktober 1990 ans Trinkwassernetz beziehungsweise an die Kanalisation angeschlossen war.