nd-aktuell.de / 24.05.2017 / Ratgeber / Seite 25

Auch Besitzer privater Heizölbehälter betroffen

Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Die Verordnung bildet erstmalig einen bundesweit einheitlichen gesetzlichen Rahmen für alle Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, und regelt jetzt die Grenzwerte einheitlich. Sie wird damit einfacher und überschaubarer. Betroffen davon sind genauso private Heizölbehälter wie Tankstellen, Raffinerien, Galvanikanlagen bis hin zu Biogasanlagen. Konkretisiert wurden in der AwSV die Anforderungen an sogenannte JGS-Anlagen. Sie dienen in der Landwirtschaft zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersaft.

Betreiber von AwSV-Anlagen müssen die Stoffe und Gemische, die in der Anlage behandelt werden, in eine von drei Wassergefährdungsklassen einstufen. Diese bilden die Grundlage für eine risikoorientierte sicherheitstechnische Ausrüstung der Anlage. Der Betreiber muss dafür Sorge tragen, dass die technischen Anforderungen der Anlage so ausgelegt sind, dass während der gesamten Betriebszeit die Dichtheit der Behälter sichergestellt ist.

Sollte es dennoch einmal zu einem Austritt wassergefährdender Stoffe kommen, müssen technische und organisatorische Maßnahmen getroffen sein, die eine Verunreinigung von Gewässern verhindert. Anlagen mit größerem Risikopotenzial müssen sogar über Rückhalteeinrichtungen verfügen, die ohne menschliches Zutun bei Unfällen sicher funktionieren.

Für den ordnungsgemäßen Betrieb der AwSV-Anlage ist immer der Betreiber selbst verantwortlich. Damit diese störungsfrei betrieben werden, sind diese regelmäßig von unabhängigen externen Sachverständigen zu überprüfen. Als anerkannte Sachverständigenorganisation kann der TÜV Thüringen Inbetriebnahmeprüfungen, Eignungsfeststellungen, wiederkehrende Prüfungen und Stilllegungsüberprüfungen an AwSV-Anlagen durchführen. Ein weiterer sicherheitsrelevanter Punkt ist, dass sicherheitstechnisch bedeutsame Arbeiten an den Anlagen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden dürfen, die von den Sachverständigenorganisationen oder von Güte- und Überwachungsgemeinschaften überwacht werden. Der TÜV Thüringen betreut zudem Betreiber und Fachfirmen bei der Errichtung solcher Anlagen und schult das notwendige Fachpersonal. nd