nd-aktuell.de / 31.05.2017 / Ratgeber / Seite 21

Halten Sie die Rettungsgasse frei!

Vielfach behindern Gaffer die Rettungskräfte auf Autobahnen

Jürgen Holz

Diese in jeder Weise abzulehnende Gaffer-Mentalität hat zu einigen Konsequenzen geführt, die allerdings noch nicht praxiswirksam geworden sind. So hat Niedersachsen bereits im Jahr 2016 im Bundesrat eine Initiative für ein Gaffer-Gesetz auf den Weg gebracht. Es sieht bis zu einem Jahr Gefängnis oder Geldstrafe für diejenigen vor, die bei Unglücks- oder Notfällen Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder Rettungsdienstes behindern. Bislang gibt es aber erst den Gesetzentwurf - und nicht mehr.

Bayern will von diesem Sommer an mobile Sichtschutzwände gegen Gaffer testen. Die Planungen dazu laufen auf Hochtouren. Einen definitiven Termin für die Umsetzung gibt es derzeit aber noch nicht.

Leider viel Unwissenheit bei den Autofahrern

Die Praxis zeigt immer wieder, dass es bei Autofahrern auch viel Unwissenheit darüber gibt, wie man sich bei Staus und Unfällen richtig verhält. Das oberste Gebot ist, auf Schnellstraßen und Autobahnen, bei längerem Stillstand oder Staus eine Rettungsgasse zu bilden, sonst haben Rettungskräfte große Schwierigkeiten, zum Unfallort zu gelangen. Denn der Rettungsweg ist ohne Rettungsgasse von zahlreichen und dicht hinter- und nebeneinander stehenden Fahrzeugen blockiert.

Die gegenseitige Rücksichtnahme in Form des Freimachens des Weges ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) in § 11 Absatz 2 vorgeschrieben. Die Rettungsgasse muss also immer freigehalten werden.

Was ist bei der Bildung einer Rettungsgasse zu beachten?

Die StVO besagt, dass Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden müssen. Die Regel ist dann anwendbar, wenn auf den Spuren mit Schrittgeschwindigkeit gefahren wird oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden.

Schon beim Anhalten an einem Stauende muss man auf der linken Spur ganz links an den Randstreifen und mit Abstand zum davor stehenden Auto anhalten. Fahrer auf der mittleren und rechten Fahrspur orientieren sich an der rechten Fahrbahnbegrenzung - und nicht erst beim Herannahen der Rettungsfahrzeuge Platz zu machen.

Nähert man sich stehenden Fahrzeugen, bitte beim Anhalten 10 bis 15 Meter Abstand zum vorstehenden Fahrzeug halten. Immer Warnblinkanlage einschalten und im Rückspiegel beobachten, ob das dahinter fahrende Fahrzeug bremst. Notfalls im Abstand zum Vordermann noch etwas vorfahren. Auf der rechten Spur hat man in diesen Situationen häufig noch die Möglichkeit, auf den Standstreifen auszuweichen.

Was Auto- und auch Motorradfahrer nicht dürfen

Es ist verboten, Rettungsfahrzeugen in der Rettungsgasse zu folgen. Auch das Vordrängeln auf der Standspur ist ebenso nicht erlaubt wie das »Überholen« durch Nutzung von Parkplätzen und Ausfahrten.

Motorradfahrer dürfen sich gemäß StVO nicht zwischen den aufgestauten Fahrzeugen durchschlängeln. Allerdings dürfen Autofahrer vorbeifahrende Motorräder auch nicht bedrängen oder nötigen - auch ein Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme!