nd-aktuell.de / 01.06.2017 / Politik / Seite 13

Obergericht macht Bratwurstgrenze dicht

Thüringen: Betreiberin der Raststätte Rodaborn darf Imbiss und Kaffee nicht mehr an Parkplatzgäste verkaufen

Weimar. Der bizarre Rechtsstreit um den Verkauf von Bratwürsten auf dem Thüringer Parkplatz Rodaborn-West an der A9 ist wohl beendet. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Weimar hat die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gera nicht zugelassen. Damit bleibt es bei dem Verbot, das den Betreibern einer Raststätte untersagt, Reisenden über einen zwei Meter hohen Zaun hinweg Bratwürste oder Getränke zu verkaufen.

Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr hatte den Verkauf 2013 untersagt. Dagegen wehrten sich die Betreiber erfolglos vor Gericht. Der Rechtsweg sei nun erschöpft, teilte das Oberverwaltungsgericht mit. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass das Urteil in der ersten Instanz keine Fehler aufweise.

Der Fall an der ältesten Autobahnraststätte Deutschlands in Ostthüringen hatte deutschlandweit für Aufsehen gesorgt und brachte es bis in die TV-Satiresendung »Extra 3«. Die Betreiberin fühlt sich reingelegt von der Bundesregierung. Immerhin habe ihr der Bund die Raststätte einst verkauft und sie sei guten Glaubens hierher gezogen, sagt sie. Auch nach dem Verbot durch das Landesamt verkaufte sie Bratwürste und Kaffee einfach über die errichtete Absperrung hinweg - mittels einer Leiter.

Das Verwaltungsgericht Gera hatte in seinem Urteil vom 3. Mai 2016 erklärt, die Kläger verfügten nicht über die nötige Erlaubnis für eine »straßenrechtliche Sondernutzung« nach dem Bundesfernstraßengesetz. Auch andere Erlaubnisse seien nicht erteilt worden. Dass die Behörde den Verkauf für einen gewissen Zeitraum geduldet habe, begründe ebenfalls keine Erlaubnis. Eine Konzession zur Bewirtschaftung der einstigen Autobahnraststätte sei 2004 vom Bund gekündigt worden, was den Klägern beim Kauf der Gaststätte bekannt gewesen sei. Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr hatte zudem im November 2016 eine Sondernutzungserlaubnis abgelehnt. Es werde am Standort Rodaborn kein Bedarf zur Versorgung gesehen, erklärte das Amt. dpa/nd