nd-aktuell.de / 01.06.2017 / Kultur / Seite 17

Vor dem Güterichter

Beuys-Museum

Der Rechtsstreit um die künstlerische Leitung des renommierten Beuys-Museums Schloss Moyland am Niederrhein könnte auf eine gütliche Einigung hinauslaufen. Das Landesarbeitsgericht schlug am Dienstag die Vermittlung durch einen Güterichter vor. Sollten die Parteien dem Vorschlag nicht binnen zehn Tagen zustimmen, werde er ein Urteil verkünden, sagte der Vorsitzende Richter Alexander Schneider.

Die langjährige künstlerische Direktorin Bettina Paust hatte in erster Instanz erfolgreich gegen ihre Rückversetzung auf den Posten der Vize-Direktorin geklagt. Die Stiftung Moyland hatte zuvor Pausts bis April 2016 befristeten Sieben-Jahres-Vertrag als Direktorin nicht verlängert, aber auch keine neue Leitung präsentiert.

Richter Schneider ließ in dem Berufungsverfahren erkennen, dass er anders als das Arbeitsgericht Wesel die Befristung von Pausts Vertrag für rechtens ansehe. Eine Rückversetzung auf ihren früheren Posten diene aber keiner Seite. »Als Gewinner und Verlierer arbeitet man schlecht zusammen«, sagte Schneider. Denn in jedem Fall stehe Paust laut Vertrag die Stelle als Vize-Museumsdirektorin weiter zu. Sollte es ein Urteil geben, lasse er aufgrund des komplizierten Falles eine Revision am Bundesarbeitsgericht in Erfurt zu. dpa/nd