nd-aktuell.de / 02.06.2017 / Politik / Seite 7

Freispruch für deutsche Kampfdrohnen

Gericht entschied: Bundeswehr darf in Israel High-Tech-Waffen kaufen - SPD wartet lieber Bundestagswahl ab

René Heilig

Geklagt hatte der US-Konzern General Atomics, der seine Reaper-Drohnen an die Bundeswehr verkaufen wollte. Dabei hatten die Amerikaner von Angang an schlechte Karten. Nicht nur, weil die deutsche Armee schon seit Jahren ein israelisches Vorgängermodell geleast hat und die Maschinen in Afghanistan sowie Mali einsetzt. Ausschlaggebend ist, dass der Airbus-Konzern als Betreiber auftritt und so als Produzent einer künftigen »Europa-Drohne« Erfahrungen sammeln kann. Bis 2025 will ein von Airbus dominiertes Konsortium ein eigenes Projekt zum Fliegen bringen.

Nach vorangegangenen Bieterscharmützeln lag die Entscheidung nun seit Februar beim OLG Düsseldorf. Am Mittwoch wurde im Sinne der Bundeswehr entschieden. Die wird nun die guten Rüstungsbeziehungen mit Israel vertiefen und fünf Heron TP bestellen.

Die sind im Gegensatz zu bisher eingesetzten Bundeswehr-Flugrobotern bewaffnungsfähig. Die Bomben und Raketen werden mit den optoelektronischen Aufklärungssystemen gekoppelt. Diese Systeme sind von Israel vor allem bei Einsätzen gegen Palästinenser getestet und vervollkommnet worden. Bei den Verhandlungen wurde durchgesetzt, dass die Verschlüsselungssoftware von deutschen Firmen geliefert wird.

Stationiert werden auf der israelischen Luftwaffenbasis Tel Nof. So sei man schneller an den potenziellen Einsatzorten, lautet ein Argument des deutschen Verteidigungsministeriums. Es ist vorgeschoben. Denn die Drohnen, deren Beschaffung bereits im Koalitionsvertrag verankert worden war, sind für Bundeswehr-Auslandseinsätze weltweit vorgesehen. Von welchem Stützpunkt sie - vermutlich weiter mit russischen oder ukrainischen Antonow-Großraumtransortern - an die Einsatzorte gebracht werden, ist nebensächlich. Zweites Argument: Die Wartung durch den Hersteller gestalte sich einfacher. Möglich. Wichtiger ist aber, dass die deutschen Drohnen - nach allem, was man beim gescheiterten Projekt EuroHawk erlebt hat - in Deutschland keine Betriebsgenehmigung erhalten kann.

Der Kaufpreis der fünf Heron TP ist noch ein Tabu. Es heißt, dass der Haushaltsausschuss die ersten Gelder zur Beschaffung der Drohnen noch vor der Sommerpause freigeben wird. Das allerdings ist fragwürdig, denn seit ein paar Wochen liegen alle Vorlagen über 25 Millionen Euro - die sind zustimmungspflichtig im Parlament - auf Eis. Sie betreffen durchaus wichtige Vorhaben. Die Orientierung auf ein neues System von Funktechnik kommt nicht voran, Tiger-Kampfhubschrauber werden nicht nachgerüstet, Fennek-Aufklärungsfahrzeuge stehen auf Halde, es können keine Militärlastwagen bestellt werden. Nicht einmal der seit April vorliegende Bericht des Verteidigungsministerium zu Rüstungsangelegenheiten kommt auf den Tisch.

Grund für die Verzögerungen? Vermutlich will sich die schwarz-rote Koalition vor den Bundestagswahlen zusätzlichen Ärger ersparen. Denn die SPD hat nach ihrem Versagen bei drei Landtagswahlen vor ein paar Wochen ihre angeblich prinzipielle Gegnerschaft zu Hochrüstung entdeckt. Da macht es sich nicht gut, lautstark gegen die Zwei-Prozent-Aufrüstungsforderung der NATO zu wettern und selbst heimlich High-Tech-Waffen zu ordern.