nd-aktuell.de / 02.06.2017 / Politik

Die Majestätsbeleidigung ist (bald) Geschichte

Bundestag schafft umstrittenen Strafrechtsparagrafen ab - allerdings erst ab 2018

Berlin. Der Paragraf zur Majestätsbeleidigung wird abgeschafft. Der Bundestag entschied am Donnerstagabend mehrheitlich, den Straftatbestand der Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter zu streichen. Die Regelung tritt wie von der Bundesregierung geplant zum 1. Januar 2018 in Kraft. Opposition und Bundesländer wollten eine sofortige Streichung des Strafrechtsparagrafen. Ihre Anträge scheiterten jedoch im Parlament an der Mehrheit der Koalition.

Hintergrund der Streichung ist der Streit um das Satire-Gedicht des Moderators Jan Böhmermann über den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan. Erdogan strengte danach ein Verfahren gegen Böhmermann auf Grundlage des Paragrafen 103 im Strafgesetzbuch an. Die Bundesregierung erteilte die dafür notwendige Ermächtigung. Die Staatsanwaltschaft Mainz stellte das Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann im Oktober 2016 ein, die Beschwerde Erdogans gegen die Einstellung wies die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ab. epd/nd