nd-aktuell.de / 03.06.2017 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 8

Besser schlachten per Gesetz

Bundestag stärkt Rechte der Arbeiter in Fleischindustrie

Hans-Gerd Öfinger

Dass Heerscharen rechtloser Arbeiter vor allem aus Litauen, Rumänien und Bulgarien unter sklavenähnlichen Bedingungen als Schlachter und Zerleger in deutschen Schlachthöfen Knochenarbeit leisten und so eine Exportoffensive der deutschen Fleischindustrie mit Dumpingpreisen ermöglichen, ist bekannt. So häuften sich Berichte über fragwürdige Werkvertragskonstruktionen mit ausländischen Subunternehmen, menschenunwürdige Wohn- und Lebensbedingungen und Sozialdumping. Die per Werkvertrag eingesetzten Subunternehmen sind oft Teil einer Geflechts verschachtelter Vertragskonstellationen mit Briefkastenfirmen im Ausland und begünstigen Missbrauch zu Lasten der Beschäftigten. Immer wieder haben die zuständige Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) und die Oppositionsfraktionen von Linkspartei und Grünen im Bundestag auf die Missstände hingewiesen und von der Bundesregierung Auskunft über die Situation verlangt.

Offensichtlich auch unter diesem Druck hat der Bundestag bei seiner jüngsten Marathonsitzung in der Nacht zum Freitag nun ein Gesetz verabschiedet, dass den Kritikern ein Stück weit entgegen kommt. Mit einer von der Koalition eingebrachten Vorlage soll ein Missbrauch von Werkverträgen in Schlacht- und Fleischzerlegungsbetrieben verhindert werden. Zu diesem Zwecke sollen künftig die Einsatzbetriebe der Branche und nicht die mit den Arbeiten beauftragten Subunternehmen bei Regelverstößen haften.

Dies betrifft vor allem wichtige Belange der Beschäftigten wie nicht korrekt verrechnete Löhne und Sozialabgaben sowie gesetzeswidrige Arbeitszeiten. Untersagt werden soll auch die teils gängige Praxis, den Beschäftigten für Unterkunftskosten, Schutzkleidung oder gar Arbeitsmaterialien wie Messer einen Teil ihres Lohnes abzuziehen. Im neuen Gesetz festgehalten ist zudem eine verschärfte Dokumentationspflicht. Demnach muss die geleistete Arbeitszeit täglich erfasst werden.

Die bisher weit verbreiteten Verstöße weiter zu dulden sei »unverantwortlich und unfair gegenüber den Betrieben, die sich an die Regeln halten«, erklärte der Unionsabgeordnete Karl Schiewerling. »Wir müssen verhindern, dass eine ganze Branche in Verruf gerät.« Neben Arbeitnehmerrechten kämen in bundesdeutschen Schlachthöfen vielfach auch der Verbraucherschutz, die Fleischhygienevorgaben und der Tierschutz unter die Räder, heißt es in einer Publikation der SPD-Fraktion.

Die NGG begrüßte den Beschluss als »großen Schritt in die richtige Richtung, um in der Fleischwirtschaft zu ›gesitteten Verhältnissen‹ zurückzukehren«. Auch wenn damit längst nicht alle Missstände beseitigt würden, sei das Gesetz »überfällig, denn in der deutschen Fleischwirtschaft gibt es eine größere Anzahl schwarzer Schafe, die es mit großer Fantasie verstehen, den seit Juli 2014 geltenden Branchenmindestlohn, Arbeitnehmerschutzrechte und sozialrechtliche Abgabepflichten zu unterlaufen«, sagte NGG-Vize Claus-Harald Güster.

Allerdings reiche der Parlamentsbeschluss nicht aus. Das Gesetz müsse durch Kontrollen flankiert werden. »Dafür bedarf es beim Zoll und hier insbesondere bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit nun endlich der versprochenen personellen Aufstockung«, so Güster. Auch der LINKEN ist das Gesetz nicht genug: »Auch in der Fleischindustrie müssen unbefristete sozialversicherungspflichtige Jobs gemäß Tarifverträgen wieder zur selbstverständlichen Regel werden«, forderte die Bundestagsabgeordnete Jutta Krellmann.