nd-aktuell.de / 07.06.2017 / Ratgeber / Seite 23

Klausel ungültig

Arbeitnehmer können eine unwirksame Klausel im Arbeitsvertrag in der Regel ruhig unterschreiben. Eine solche Klausel wird durch ihre Unterschrift nicht gültig, so Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. Wird jemand per Arbeitsvertrag beispielsweise verpflichtet, eine Vertragsstrafe von drei Monatsgehältern zu zahlen, falls er den Vertrag vorzeitig kündigt, so ist das unzulässig und ungültig.

Ausbildungsunterhalt nicht unbegrenzt

Eltern müssen ihren Kindern zwar eine angemessene Berufsausbildung finanzieren. Dies gilt aber nicht für das Medizinstudium einer unehelichen Tochter sechs Jahre nach deren Abitur, so der BGH (Az. XII ZB 415/16) in einer Einzelfallentscheidung. Bei einer 26-jährigen Tochter müsse der Vater nicht mehr damit rechnen, dass sie ein Studium beginnt. Die Tochter hatte sich 2004 erfolglos um einen Medizinstudienplatz beworben und sich daraufhin zur anästhesietechnischen Assistentin ausbilden lassen. Sie arbeitete in dem Beruf, bis sie einen Studienplatz erhielt. Vom Studium erfuhr der Vater durch das Studentenwerk, das Auskunft über seine finanziellen Verhältnisse verlangte. Laut BGH hatte der Vater nie mit dem unehelichen Kind und der Mutter zusammengelebt und die Tochter zuletzt getroffen, als sie 16 Jahre alt war.

Betriebsrat verpasste seine Chancen

Ein Betriebsrat kann Umstrukturierungen nicht nachträglich verhindern, so das Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Az. 6 TaBVGa 2/16). Der Geschäftsführer hatte zwei Unternehmen zu einem Gemeinschaftsbetrieb zusammengefasst, aber den Betriebsrat nicht informiert. Befristete Angestellte wurden anschließend mit neuen Verträgen eingestellt. Als der Betriebsrat davon erfuhr, forderte er die Schließung des neuen Betriebes. Das könne der Betriebsrat nicht verlangen, so das LAG. Nur vor einer solchen Änderung könne der Betriebsrat mit der Geschäftsführung verhandeln, nicht danach. Agenturen/nd