nd-aktuell.de / 08.06.2017 / Brandenburg / Seite 12

Ein Heimskandal und seine Aufarbeitung

Das Land entzog der Haasenburg GmbH die Betriebserlaubnis. Die Klage dagegen wird in Cottbus verhandelt.

Anna Ringle

Als Heimskandal erschütterte der Fall Brandenburg. Vor vier Jahren sorgten Vorwürfe gegen Pädagogen für Schlagzeilen und politische Debatten über die Grenzen Brandenburgs hinaus. Jugendliche sollten von Erziehern drangsaliert und gedemütigt worden sein. Das Land nahm sich den Fall vor und setzte eine Untersuchungskommission ein. Die drei Heime der Firma Haasenburg mussten Ende 2013 dicht machen. Seither läuft die juristische Aufarbeitung, viele Fragen sind noch immer offen. Noch in diesem Jahr könnte aber Bewegung in den Fall kommen.

Voraussichtlich Ende November wird die Klage des damaligen Betreibers gegen den Entzug der Betriebserlaubnis durch das Land verhandelt, wie das Verwaltungsgericht Cottbus auf Anfrage mitteilte. Auf Weisung der damaligen Jugendministerin Martina Münch (SPD) wurden die drei Standorte Neuendorf am See und Jessern (beide Dahme-Spreewald) sowie Müncheberg (Märkisch-Oderland) Ende 2013 geschlossen. Zuvor hatte die Untersuchungskommission einen Bericht vorgelegt, der Missstände in den Heimen anprangerte. Die Verwaltungsrichter müssen die Frage klären, ob der Widerruf der Betriebserlaubnis rechtmäßig war.

Eine weitere Klage liegt dem Landgericht Potsdam vor. Die Richter sollen klären, ob dem Betreiber Schadenersatz zusteht. Das Landgericht Potsdam hat das Verfahren jedoch ausgesetzt bis eine rechtskräftige Entscheidung aus Cottbus vorliegt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Verwaltungsgericht soll zunächst klären, ob der Entzug der Betriebserlaubnis rechtens war.

In den Haasenburg-Heimen waren aus ganz Deutschland Kinder und Jugendliche untergebracht worden, die als schwer erziehbar galten. Der Skandal hatte eine bundesweite Debatte über die Unterbringung in geschlossenen Heimen entfacht.

Nach Angaben des Jugendministeriums gibt es derzeit in Brandenburg 494 Heime und sonstige Wohneinrichtungen der Jugendhilfe mit zusammen 7689 Plätzen. Hinzu kommen noch Dutzende Tagesgruppen. Der ehemalige Haasenburg-Standort in Müncheberg wird schon seit längerem als Flüchtlingsheim genutzt, wie der Landkreis Märkisch-Oderland mitteilte.

Auch das frühere Heim in Neuendorf am See wurde als Flüchtlingsunterkunft bis Ende 2016 vom Landkreis Dahme-Spreewald angemietet. Der Vertrag sei aber beendet worden, hieß es von der Kreisverwaltung. Die Einrichtung in Jessern sollte ebenfalls für Flüchtlinge genutzt werden. Dazu ist es dann aber nie gekommen.

Was ist aus den Vorwürfen gegen die Erzieher geworden? Bislang kam es zu drei Gerichtsverfahren. Zweimal ging es um den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs. Einer der Prozesse gegen einen ehemaligen Betreuer wurde gegen die Zahlung einer Geldbuße eingestellt. In dem anderen Verfahren erhielt ein ehemaliger Erzieher eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren.

Der bislang einzige Prozess gegen einen Haasenburg-Betreuer wegen körperlicher Gewalt endete 2015 mit einem Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, einem 16-Jährigen mehrmals mit dem Ellenbogen ins Gesicht geschlagen zu haben. Der Richter stufte die Aussage des Jugendlichen als nicht glaubhaft ein. Dem Amtsgericht Lübben liegen bislang keine weiteren Anklagen vor. dpa