nd-aktuell.de / 14.06.2017 / Ratgeber / Seite 25

Wichtige Informationen auf fünf Seiten

Fragen & Antworten zum Energieausweis

Marlies Hopf, Verbraucherzentrale Brandenburg (vzb)

Eigentümer, Mieter und Käufer sollen Klarheit erhalten über die zu erwartenden Energiekosten einer Immobilie. Zu fragen ist, ob der Energieausweis diese Aufgabe auch erfüllt, und welche Informationen er tatsächlich enthält.

Was steht drin?

Den fünfseitigen Energieausweis gibt es in zwei Formen: zum einen als Bedarfsausweis: Er enthält die Kennwerte für den Energiebedarf, zum anderen als Verbrauchsausweis, der die Kennwerte für den Energieverbrauch auflistet. In vielen Fällen ist jedoch nur der Bedarfsausweis zulässig.

Der Energiestandard eines Gebäudes wird mittels Energieeffizienzklassen von A+ bis H (ähnlich wie bei Kühlschrank oder Waschmaschine) veranschaulicht. Zudem beinhaltet der Ausweis - soweit es möglich ist - Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung des energetischen Zustands des Gebäudes. Hier handelt es sich also um Empfehlungen.

Am besten bespricht man mit einem Energieberater, was möglich und tatsächlich sinnvoll ist.

Wer braucht einen Energieausweis?

Verpflichtend ist der Energieausweis immer dann, wenn ein Gebäude neu gebaut, umfassend saniert, verkauft oder neu vermietet werden soll. Bei der Vermietung müssen die wichtigsten Kenndaten des Ausweises bereits in der Immobilienanzeige genannt werden. Bei der Besichtigung eines Hauses oder einer Wohnung muss der Vermieter den Ausweis oder eine Kopie davon dem Interessenten unaufgefordert aushändigen oder gut sichtbar aushängen.

Spätestens bei Vertragsabschluss muss der Mieter das Original oder wiederum eine Kopie erhalten. Keinen Energieausweis brauchen Eigenheimbesitzer, für deren Haus die Baugenehmigung vor dem 1. Oktober 2007 erteilt wurde, und die ihr Haus selbst bewohnen.

Wer stellt den Ausweis aus?

Ein Energieausweis muss von Fachleuten mit besonderer Qualifikation ausgestellt werden. Ein amtliches Zertifikat oder eine vollständige Liste aller Aussteller gibt es allerdings nicht. Wichtig ist in jedem Fall: Ein Energieausweis ersetzt keine Energieberatung. Wer plant, die Empfehlungen umzusetzen, sollte unbedingt eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen.

Was kann der Energieausweis nicht?

Insbesondere der Verbrauchsausweis liefert Mietinteressenten keine genaue Prognose über die künftigen Heizkosten. Denn die Werte darin werden maßgeblich vom Nutzerverhalten, zum Beispiel der eingestellten Raumtemperatur und dem Lüftungsverhalten, beeinflusst. Alle Energieausweise beziehen sich außerdem in den meisten Fällen auf das ganze Gebäude, nicht auf einzelne Wohnungen. Die Lage der Wohnung im Gebäude spielt aber eine erhebliche Rolle für den Energieverbrauch.

Bei allen Fragen zum Energieverbrauch in privaten Haushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei.

Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de[1] oder unter 0800 / 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Links:

  1. http://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de