nd-aktuell.de / 20.06.2017 / Politik / Seite 20

Mord am Steuer?

Strafen für illegale Autorennen sollen generell verschärft werden

Köln. Fahrlässige Tötung oder Mord aus niedrigen Beweggründen? Nach illegalen Autorennen mit getöteten Unbeteiligten haben deutsche Gerichte die Strafbarkeit der Unfallverursacher zuletzt sehr unterschiedlich bewertet - das Strafmaß reichte von Bewährungsstrafen bis zu lebenslanger Haft. Nach dem Tod eines 38-jährigen Fußgängers am Freitag in Mönchengladbach gehen die Ermittler derzeit von einem Mord aus. Allerdings schweigen sie noch zu Einzelheiten des Falls. Ein Überblick zur Rechtslage:

Bewährungsstrafen in Köln: Das Kölner Landgericht verurteilte im ApriI 2015 zwei mutmaßliche Raser wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen. Sie hatten sich ein Rennen geliefert, bei dem eine 19-jährige Fahrradfahrerin ums Leben kam. Das Landgericht begründete die Strafaussetzung mit einer günstigen Sozialprognose der Angeklagten. Mit dem Urteil in dem Kölner Fall beschäftigt sich derzeit der Bundesgerichtshof (BGH), ein Urteil wird für Donnerstag erwartet.

Lebenslänglich in Berlin: In einem weiteren Verfahren wird der BGH entscheiden müssen, ob Raser auch wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt werden können. Das bundesweit erste Mordurteil in einem Raserfall begründeten Berliner Richter im Februar damit, dass die beiden Angeklagten bei ihrer Raserei Anfang 2016 tödliche Folgen »billigend in Kauf« genommen hätten. Damals war ein 69-jähriger Unbeteiligter getötet worden.

Strafverschärfung geplant: Während die Justiz das Strafmaß konkreter Tötungsfälle wie derjenigen von Köln, Berlin und womöglich demnächst auch Mönchengladbach prüft, stellte die Politik schon die Weichen für eine generelle Strafverschärfung bei illegalen Autorennen - auch für solche ohne Verletzte oder Getötete. Bislang drohen Rasern in solchen Fällen wegen einer Ordnungswidrigkeit nur bis zu 400 Euro Bußgeld und ein einmonatiges Fahrverbot.

Gesetzentwürfe vorgelegt: Der Bundesrat verabschiedete bereits Ende September eine Gesetzesinitiative, wonach schon die Teilnahme an illegalen Autorennen mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden kann. Wenn jemand dabei ums Leben kommt, drohen sogar bis zu zehn Jahre Gefängnis. Auch Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) legte im November einen Gesetzentwurf vor. Am Mittwoch ist die geplante Strafverschärfung Thema im Rechtsausschuss des Bundestags. AFP/nd