Münster. Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist mit EU-Recht nicht vereinbar. Telekommunikationsunternehmen können deshalb nicht verpflichtet werden, ab dem 1. Juli die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger zehn Wochen lang speichern zu müssen, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem Beschluss vom Donnerstag entschied. Im Ausgangsfall hatte ein ein IT-Unternehmen aus München geklagt, das die Internetzugangsdaten seiner Kunden nicht speichern wollte. AFP/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1055036.gericht-datenspeichern-auf-vorrat-gegen-eu-recht.html