nd-aktuell.de / 23.06.2017 / Politik

Karlsruhe soll den Staatstrojaner stoppen

Bundestag beschließt Überwachung von Messenger-Diensten / Opposition beklagt schweren Eingriff in die Bürgerrechte

Berlin. Gegen heftige Kritik aus der Opposition hat die große Koalition das Gesetz zur Überwachung von Messenger-Diensten auf Smartphones durch den Bundestag gebracht. Die am Donnerstag verabschiedete Neuregelung sieht vor, dass die Kommunikation bei Diensten wie WhatsApp, Telegram oder Skype künftig vor der Verschlüsselung abgehört oder mitgelesen werden kann. Dazu dürfen Ermittler auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses heimlich eine Schnüffelsoftware auf das Handy des Verdächtigen laden.

Außerdem wird mit dem Gesetz die Online-Durchsuchung von Computern ausgeweitet, die bisher nur in begrenztem Umfang zur Terrorbekämpfung zulässig ist. Die Überwachung soll künftig etwa auch bei Mord und Totschlag, der Verbreitung von Kinderpornografie oder bei schweren Drogendelikten möglich sein.

Linkspartei und Grüne lehnten die Neuregelung als massiven Eingriff in die Bürgerrechte ab. Sei die Schnüffelsoftware einmal installiert, könne die Reichweite der Überwachung kaum kontrolliert werden. Das Gesetz habe ein »Anwendungsfeld, das seinesgleichen sucht«, kritisierte der LINKEN-Politiker Jörn Wunderlich in der Bundestagsdebatte. Der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele prophezeite der Regierung ein Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht: »Dieses Gesetz darf so nicht durchkommen. Dieses Gesetz muss spätestens in Karlsruhe fallen.«

Außerdem beklagte die Opposition, dass die Regierung die weitreichenden Überwachungskompetenzen für die Behörden als Änderungsantrag in einem Gesetz zu »effektiveren und praxistauglicheren Strafverfahren« zu verstecken versuche. »Wer die Grundrechte der Bevölkerung in einem solchen Maß angreift, sollte sich auch mindestens öffentlich dazu verhalten und eine gesellschaftliche Debatte zulassen«, sagte Linksfraktionsvize Jan Korte der Nachrichtenagentur AFP.

»Wir beobachten immer öfter, dass Kriminelle verschlüsselt kommunizieren. Für die Behörden wird es dadurch immer schwerer, auch schwerste Straftaten aufzuklären«, erklärte dagegen Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Der Bundestag habe nun endlich eine »Befugnislücke« bei der Strafverfolgung geschlossen. »Verschlüsselung schützt zu Recht die Vertraulichkeit der Kommunikation. Verschlüsselung ist aber kein Freibrief für Verbrecher.«

Ausdrücklich ist in dem Gesetz geregelt, dass sich die Anbieter von Telekommunikationsdiensten nicht gegen eine angeordnete Überwachung sperren dürfen. Der Digitalverband Bitkom warnte vor »weitreichenden und unkalkulierbaren Folgen« der Neuregelung. »Die Anbieter von Messaging- und anderen Kommunikationsdiensten betreiben einen enormen Aufwand, um ein Höchstmaß an Datensicherheit und Datenschutz für ihre Kunden herzustellen«, erklärte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.

»Die Bemühungen der Wirtschaft werden mit der Ausweitung des Einsatzes von Staatstrojanern konterkariert.« Bei der beabsichtigten Ausweitung der Überwachung müssten technologische Sicherheitslücken und Schwachstellen genutzt oder geschaffen werden, die etwa auch von organisierten Cyberkriminellen genutzt werden könnten. Es sei daher fraglich, ob die geplante Überwachung von Messenger-Diensten »überhaupt zu einem Mehr an Sicherheit« führe, erklärte Rohleder.

Der Deutsche Richterbund (DRB) verteidigte daegen das umstrittene WhatsApp-Gesetz der Bundesregierung nachdrücklich gegen Kritik. »Es kann nicht sein, dass die Ermittler bei einem Verdacht auf gravierende Straftaten zwar Telefongespräche abhören oder E-Mails mitlesen dürfen, aber nicht auf die Kommunikation bei WhatsApp, Telegram oder Threema zugreifen können«, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Der Staat müsse technologisch Schritt halten, um insbesondere Terrorismus und organisierte Kriminalität weiterhin effektiv bekämpfen zu können. »Es ist wichtig, dass der Gesetzgeber die Strafverfolgungsbehörden bei der Überwachung von Telekommunikation wieder auf die Höhe der Zeit bringt«, so Rebehn. Der Zugriff auf die Kommunikation bei WhatsApp und Co. werde nur mit hohen rechtsstaatlichen Hürden und mit Richtervorbehalt eröffnet, was richtig und rechtsstaatlich geboten sei.

De Maizière forderte unterdessen in einem Interview mit dem »Handelsblatt« eine stärkere Kooperation der Internetkonzerne. »Es kann doch nicht sein, dass jedes kleine Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet ist, mit den Sicherheitsbehörden zusammenzuarbeiten, das für Anbieter von Kommunikationsdiensten aber nicht gilt«, sagte er.

»Solche Anbieter müssen den Sicherheitsbehörden in dringenden Verdachtsfällen, etwa bei Terroristen, mitteilen, welcher Anschluss wann mit welchem anderen Anschluss in Kontakt stand.« Dienste wie WhatsApp müssten denselben rechtlichen Verpflichtungen unterliegen wie klassische Telefonunternehmen. Agenturen/nd