nd-aktuell.de / 24.06.2017 / Politik / Seite 1

VW-Manager dringend gesucht

US-Justiz schreibt hochrangige Beteiligte am Dieselskandal zur internationalen Fahndung aus

Washington. Die US-Justiz hat im Abgasskandal einem Medienbericht zufolge fünf Ex-Manager und -Entwickler von Volkswagen weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Ziel ist es, die Angeklagten hinter Gitter zu bringen, wie »Süddeutsche Zeitung«, NDR und WDR meldeten. Das US-Justizministerium wollte sich nicht äußern. Den Angeklagten werden Verschwörung zum Betrug und Verstoß gegen Umweltvorschriften vorgeworfen. Die Fahndung läuft über die internationale Polizeiorganisation Interpol. Die fünf könnten Deutschland nicht mehr verlassen, weil sie festgenommen und in die USA überstellt werden könnten. Interpol wollte sich nicht äußern.

Die Anwältin des Ex-Entwicklungschefs der Kernmarke VW, Heinz-Jakob Neußer, sagte der dpa, der Schritt sei eine »erwartbare Konsequenz« der Anklagen in den USA. Unter anderem wurde gegen Neußer ermittelt. Persönlich werde sich ihr Mandant nicht äußern.

Anfang 2017 war ein früherer VW-Manager von der US-Bundespolizei FBI festgenommen worden. Er war bei VW bis März 2015 mit US-Umweltfragen betraut. Er darf nicht auf Kaution freigelassen werden, weil er sich nach Deutschland absetzen könnte, wo ihm keine Auslieferung droht. Der Mann ist einer von sechs Führungskräften, die die US-Justiz im Zusammenhang mit der Dieselaffäre strafrechtlich belangen will.

Im Herbst 2015 hatten US-Umweltbehörden öffentlich gemacht, dass VW jahrelang in großem Stil Abgastests bei Dieselautos manipuliert hat. Für Vergleiche mit Klägern in den USA und Kanada hatte der Konzern umgerechnet über 22 Milliarden Euro gezahlt.

Auch die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt wegen des Verdachts auf Betrug gegen fast 40 Beschuldigte, darunter die fünf Ex-Manager, die zur Fahndung ausgeschrieben sind. Daneben gibt es Klagen von Aktionären sowie zivilrechtliche Klagen von Autobesitzern, die Entschädigung verlangen. Nachdem bekannt wurde, dass VW erstmals darauf verzichtet hat, nach Urteilen zugunsten von Kunden in Berufung zu gehen, sprach der Konzern am Freitag aber von »Ausnahmen«. VW gehe davon aus, »dass die Urteile keinen Einfluss auf andere laufende Verfahren haben werden«.

Die Düsseldorfer Anwaltskanzlei Rogert & Ulbrich hatte am Donnerstagabend mitgeteilt, VW verzichte darauf, nach drei erstinstanzlichen Urteilen zugunsten geschädigter VW-Kunden in Berufung zu gehen. Zwei Urteile der Landgerichte Arnsberg und Bayreuth sowie eins aus Wuppertal würden rechtskräftig. Bislang habe VW immer Berufung eingelegt, deshalb halte man das Vorgehen für einen Strategiewechsel, sagte Jurist Tobias Ulbrich.

VW sagte, die Urteile seien »rechtsfehlerhaft«. Man sei der Auffassung, dass eine Schadenersatzpflicht gegenüber Käufern nicht in Betracht komme. Nur wegen »Besonderheiten« habe man auf Rechtsmittel verzichtet. Man werde sich jedoch »in jedem Einzelfall gegen ungerechtfertigte Kundenklagen verteidigen«. Agenturen/nd Kommentar Seite 2