nd-aktuell.de / 28.06.2017 / Ratgeber / Seite 23

Mittlere Löhne wachsen seit 2010 unterdurchschnittlich

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Die realen Bruttostundenlöhne der Beschäftigten in Deutschland sind einer Studie zufolge für die unteren 40 Prozent der Lohnverteilung seit 1995 gefallen, für die oberen 50 Prozent dagegen gestiegen. »Auffallend ist, dass nach 2010 die Lohnsteigerungen in den mittleren Lohngruppen unterdurchschnittlich ausfallen«, sagte Alexander Kritikos vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin. Am besten schnitten laut DIW sowohl in der kurzen wie auch in der längeren Frist die Beschäftigten am oberen Ende der Lohnskala ab.

Einem Teil der Geringverdienenden gelinge es, über die Zeit höhere Stundenlöhne zu erzielen. So gehörte jede zweite Arbeitskraft, die mit ihrem Stundenlohn im Jahr 2010 im unteren Fünftel der Stundenlöhne lag, fünf Jahre später nicht mehr zum unteren Segment der Lohnverteilung, sofern sie in einer Beschäftigung blieb. Das DIW verweist außerdem auf die insgesamt schwache Lohnentwicklung in den vergangenen 20 Jahren.

Für Leiharbeiter wird der Mindestlohn angehoben

In den kommenden Jahren werden die Mindestlöhne für Leiharbeiter steigen. Die Bundesregierung billigte einen entsprechenden Verordnungsentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium. Gegenwärtig beträgt der Mindeststundenlohn für Leiharbeiter 9 Euro im Westen und 8,50 Euro im Osten. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung am 1. Juni 2017 werden die Mindestlöhne für rund eine Million Leiharbeiter auf 9,23 Euro im Westen und 8,91 Euro im Osten steigen. Zum April 2018 werden sie dann bis Ende 2019 weiter schrittweise angehoben, bis auf 9,96 Euro im Westen und 9,66 Euro im Osten. Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit Jahresbeginn bei 8,84 Euro pro Stunde.

Arbeitgeber können Sozialversicherungsbeiträge zurückverlangen

Öffentliche Arbeitgeber in den neuen Bundesländern können Sozialversicherungsbeiträge von Krankenkassen zurückverlangen. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel gab in einem Musterverfahren am 25. Mai 2017 (Az. B 12 KR 6/16 R) einer Klage des Landes Berlin Recht.

Demnach müssen Sozialversicherungsbeiträge auf die Arbeitnehmer-Eigenanteile an die Versorgungskasse des Bundes und der Länder (VBL) erstattet werden. Die VBL ist eine Zusatzversorgungskasse. Agenturen/nd