Einreiseverbot in Kraft

USA: Neue Klage Hawaiis

  • Olaf Standke
  • Lesedauer: 2 Min.

Am Donnerstag 20 Uhr (Ortszeit) ist das von US-Präsident Donald Trump im Januar erlassene 90-tägige Einreiseverbot für Menschen aus sechs überwiegend muslimischen Ländern und ein 120-tägiger Aufnahmestopp für Flüchtlinge aus aller Welt in Kraft getreten. Allerdings reichte Douglas Chin, Generalstaatsanwalt im US-Bundesstaat Hawaii, noch am selben Abend einen Eilantrag gegen die nach der Entscheidung des Supreme Courts erneut abgeschwächte Fassung des Dekrets ein: Die Ausnahmeregeln für Einreisewillige aus Iran, Sudan, Syrien, Jemen, Libyen und Somalia seien zu eng gefasst, die Visa-Beschränkungen mithin weitreichender, als es die Obersten Richter erlaubt hätten.

Diese hoben die bisherigen juristischen Blockaden unterer Instanzen Anfang der Woche zwar auf, verlangten von der Regierung aber auch, die Ausnahmen auszuweiten. Kernpunkt ist dabei, wie die erforderlichen authentischen und unbedenklichen Beziehungen in die USA konkret definiert werden. Die nämlich sind für die Einreisewilligen aus besagten sechs Ländern Voraussetzung für ein Plazet. Ausnahmeregelungen gelten jetzt zudem für Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit oder einer permanenten Aufenthaltsgenehmigung (Green Card) in den USA. Das war beim ersten Dekrets im Januar noch anders.

Wie Bürgerrechtsaktivisten moniert aber auch Hawaii, dass die Trump-Regierung mit ihren Beschränkungen bei den engen familiären Verbindungen (bona fide) zu viele Menschen ausschließe. So lasse man die Beziehungen zwischen Großeltern und ihren Enkeln oder von Tanten und Onkeln mit ihren Nichten und Neffen nicht gelten; die aber würden z.B. in Hawaii als »enge Angehörige« verstanden. »Zutiefst beschämend« nannte Irans Außenminister Dschawad Sarif die Einschränkung. Entscheiden soll jetzt wieder jener Richter Derrick Watson, der schon im März gegen das damals erstmals abgemilderte Dekret plädiert hatte.

Trump verkauft die Einreiseverbote als dringend notwendige Maßnahme zur Terrorabwehr. So wolle man Zeit gewinnen, um die Sicherheitsüberprüfungen von Einreisewilligen grundlegend zu überprüfen und zu verschärfen. Allerdings geht bislang noch kein Terroranschlag in den USA auf das Konto eines Einwanderers aus den sechs Ländern. Bürgerrechtsorganisationen wollen die Situation an den Flughäfen jetzt ganz genau beobachten und Anwälte zur Unterstützung von Betroffenen stellen. Das Heimatschutzministerium erwartet dort aber kein Chaos; man rechne mit einem normalen Arbeitsaufkommen für die Grenzbeamten.

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