nd-aktuell.de / 01.07.2017 / Politik / Seite 6

Nichts Halbes, nichts Ganzes

Bundestag hat ein Kinder- und Jugendstärkungsgesetz verabschiedet

Monatelang haben die Beteiligten um ein Kinder- und Jugendstärkungsgesetz gerungen. Doch zufrieden ist auch nach dem Beschluss des umfangreichen Gesetzespakets im Bundestag in der Nacht zum Freitag niemand - nicht die Große Koalition, nicht die Opposition und auch die Fachverbände nicht. Sie warnten vor einer übergroßen Machtfülle der Behörden. Die Reform des Achten Sozialgesetzgebungsbuches, die sich zum Grundsatz genommen hat, die Änderungen vom Blickwinkel des Kindes her zu verfolgen, ist noch nicht geglückt.

Ein Kernstück der Novelle wurde kurzfristig aus dem Gesetzentwurf herausgenommen, weil die Koalitionspartner sich nicht auf Neuregelungen bei Pflegekindern einigen konnten. Das SPD-geführte Familienministerium wollte die Rechte der leiblichen Eltern einschränken, um mehr Sicherheit für Pflegekinder zu gewährleisten. Die Unionsparteien lehnten dies jedoch ab, so dass darüber vermutlich in der kommenden Wahlperiode weiterverhandelt wird.

Ohnehin ging der Union die Verabschiedung der Reform viel zu schnell. »Das Tempo, mit dem das Gesetz durch Bundestag und Bundesrat gedrückt werden soll, ist nicht akzeptabel«, erklärte Nadine Schön, Familienpolitikerin der CDU. »Eine Reform, die tief in die Grundrechte von Eltern und Kindern eingreift, benötigt ausreichend Zeit und intensive Diskussionen.«

In dem Gesetzespaket geblieben ist eine Reihe von Verbesserungen beim Kinderschutz. Intensiviert werden soll etwa die Kooperation von Jugendämtern, Justiz und Ermittlern, um Kinder besser vor Gewalt zu schützen. Auch sollen Ärzte künftig bei Anzeichen einer Gefahrensituation die Möglichkeit erhalten, sich an das Jugendamt zu wenden. Bislang gibt es eine recht große Unsicherheit, wann Mediziner oder Betreuungspersonen das Jugendamt einschalten dürfen und wann nicht.

Vorgesehen ist außerdem die Einrichtung einer Ombudsstelle, die Kindern und Jugendlichen Hilfe und Beratung bieten soll. sot