Verfassungsbeschwerde gegen Gesetz zur Bürgerbeteiligung

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Greifswald. Gut ein Jahr nach Verabschiedung des umstrittenen Bürger- und Kommunalbeteiligungsgesetzes für Windparks liegt jetzt eine Klage beim Landesverfassungsgericht in Greifswald vor. Wie das Gericht am Montag mitteilte, sieht ein Unternehmen, das Windenergieanlagen errichtet und betreibt, seine Eigentumsrechte und auch die Berufsausübungsfreiheit eingeschränkt. Laut Gesetz müssen Investoren und Projektträger Kommunen und deren Bewohnern im Umkreis von Windparks 20 Prozent der Gesellschafteranteile zum Kauf anbieten. Dadurch sollen Gewinne aus der Ökostrom-Produktion auch in die Regionen fließen. Die SPD/CDU-Landesregierung verspricht sich davon eine höhere Akzeptanz für Windräder. Landtag und Regierung haben nach Angaben des Gerichts nun drei Monate Zeit, um zu der Verfassungsbeschwerde Stellung zu nehmen. dpa/nd

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