nd-aktuell.de / 05.07.2017 / Ratgeber / Seite 28

Kind unter 2 Jahren entschädigt

Fluggastrechte: EU-Präzedenzfall

Ein Präzedenzfall, der Kindern ohne einen Sitzplatz ein Recht auf eine Entschädigung für Flugverspätung einräumt, wenn für das Flugticket gezahlt wurde: Der Reiseveranstalter Thomas Cook musste der betroffenen Familie eine Entschädigung in Höhe von 600 Euro für das Kind im Alter unter zwei Jahren zahlen.

Das Kind wollte mit seiner älteren Schwester und seiner Mutter am 27. Januar 2015 von Kopenhagen nach Phuket in Thailand reisen. Doch der Flug war mehrere Stunden verspätet in Thailand angekommen. Die Airline argumentierte, dass Kinder im Alter von weniger als zwei Jahren kein Anspruch auf eine Entschädigung bei einer Flugverspätung haben, da sie während des Fluges keinen eigenen Sitz nutzen. Die Anwälte hoben jedoch hervor, dass der Ticketkauf im verhandelten Fall auch für das Kleinkind verpflichtend war. Daher hat es auch den gleichen Anspruch auf eine Entschädigung wie andere Fluggäste.

Sie bekamen Recht. Familien mit Kindern unter zwei Jahren können bei erheblichen Flugverspätungen, kurzfristigen Flugannullierungen oder Nichtbeförderung wegen Überbuchung auch für ihren Nachwuchs Entschädigungen einfordern, sofern sie dessen Flugticket ebenfalls bezahlen mussten. nd