nd-aktuell.de / 05.07.2017 / Ratgeber / Seite 25

Bauen und Aufstocken

Bauplanungsrecht

Bundestag und Bundesrat haben die Novelle des Bauplanungsrechts verabschiedet und damit unter anderem den Kommunen mehr Spielraum bei der Ausweisung von Bauland gegeben, wie der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) mitteilt.

In stark verdichteten städtischen Gegenden oder in Gewerbegebieten können Kommunen künftig die neue Baugebietskategorie »Urbanes Gebiet« ausweisen. Dort sind Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Gaststätten, Hotels und andere Gewerbebetriebe zulässig. Es darf dichter und höher gebaut werden als in einem Mischgebiet. Auf diese Weise können Kommunen das Bauen und Aufstocken von Häusern auch dort erlauben, wo es zuvor nicht möglich war. Das wiederum könnte verhindern, dass Preise für Häuser und Wohnungen immer höher klettern.

Wer im »Urbanen Gebiet« bauen oder dort einziehen möchten, sollten aber wissen, dass es lauter werden könnte als anderswo. Denn in Bezug auf Gewerbelärm wurden in der immissionsschutzrechtlichen Verwaltungsvorschrift »TA Lärm« die Richtwerte des »Urbanen Gebiets« gegenüber dem Mischgebiet um drei Dezibel erhöht. Im »Urbanen Gebiet« darf es tagsüber bis 63 Dezibel laut werden. Zum Vergleich: 60 Dezibel entsprechen der Lautstärke eines normalen Gespräches oder dem Geräusch eines Rasenmähers aus zehn Metern Entfernung. 70 Dezibel laut ist ein Staubsauger oder ein Fön aus geringer Entfernung. Die Kommunen sind aber frei, strengere Richtwerte festzulegen. Deshalb: Fragen Sie, wie das bei Ihnen gehandhabt wird. WiE/nd