nd-aktuell.de / 05.07.2017 / Ratgeber / Seite 23

Im Job zulässig

Rauchverbot

»Es gibt einen grundsätzlichen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz«, sagt Stefan Lunk von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Dieser ist begründet in der Arbeitsstättenverordnung. Dies schützt gerade Nichtraucher - und schränkt Raucher ein. Die meisten Unternehmen hätten in den vergangenen Jahren mit Betriebsvereinbarungen Regelungen getroffen, die zwischen Rauchern und Nichtrauchern vermitteln.

»Es gibt keinen Anspruch auf einen Raucherraum«, ergänzt Anwalt Lunk. Durch die Gerichte sei aber klargestellt, dass der Betrieb das Rauchen nicht komplett verbieten darf. Eine Ausnahme wäre, wenn ein Verbot aus Sicherheitsgründen nötig ist.

»Auch ein Recht auf eine bezahlte Raucherpause gibt es nicht«, so Lunk. Der Arbeitgeber könne verlangen, dass der Arbeitnehmer sich vor dem Rauchen aus- und danach wieder einstempelt. Grundsätzlich sei ein Verstoß ein kündigungsrelevanter Sachverhalt. Eine Kündigung sei aber nur verhältnismäßig und damit realistisch, wenn dies öfters passiere.

Schwieriger sei die Lage, wenn Angestellte in Krankenhäusern und Schulen beim Rauchen im Gebäude erwischt würden. In den öffentlichen Einrichtungen vieler Bundesländer und des Bundes ist das Rauchen per Gesetz verboten. Ein Verstoß gegen ein solches Gesetz sei schon eher ein Kündigungsgrund, aber es müsse immer der Einzelfall betrachtet werden. DAV/nd