Angebot für wartende Gymnasiallehrer

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Dresden. Sachsen macht bislang nicht für den Schuldienst berücksichtigten Gymnasiallehrern ein Einstellungsangebot. »Die Bedingung dabei ist, dass sie für drei Schuljahre an eine Grund-, Förder- oder Oberschule abgeordnet werden«, teilte das Kultusministerium am Mittwoch mit. Auf diese Weise soll der Unterricht an den betreffenden Schularten abgesichert werden. Laut Ministerium gab es für das Einstellungsverfahren zum 1. August deutlich mehr Bewerber für das höhere Lehramt an Gymnasien als Stellen in dieser Schulart zu besetzen sind. Die Eingruppierung der abgeordneten Lehrer erfolge in jedem Falle von Beginn an in die auch für Gymnasiallehrer geltende Entgeltgruppe (E 13 TV-L). Das Kultusministerium schaltete für Interessenten eine Service-Hotline. dpa/nd

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