nd-aktuell.de / 08.07.2017 / Brandenburg / Seite 14

Nebulöse Nationalisten

NSU-Untersuchungsausschuss befasst sich mit nie genau identifizierter rechter Bewegung

Andreas Fritsche

Zum Kern ist der am 29. April 2016 vom Landtag eingesetzte NSU-Untersuchungsausschuss noch nicht vorgestoßen. Am Freitag hat er sich hinter verschlossenen Türen erneut mit der ominösen Nationalen Bewegung befasst. Diese hatte von Januar 2000 an ein Jahr lang eine Serie von 22 Straftaten verübt, darunter zwei Anschläge auf Dönerimbisse und am 8. Januar 2001 ein Brandanschlag auf die Trauerhalle des jüdischen Friedhofs in Potsdam. Im Ausschuss vernommen werden sollten am Freitag ursprünglich ein einstiger V-Mann und der damalige Verfassungsschutzchef Heiner Wegesin. Doch Wegesins Befragung wurde verschoben, wie der Ausschussvorsitzende Holger Rupprecht (SPD) mitteilte. Die CDU erklärte, dass vor der Vernehmung Wegesins noch nachgelieferte Dokumente ausgewertet werden sollen. Ein neuer Termin für seine Befragung stand noch nicht fest.

Aber was ist eigentlich der Kern des Untersuchungsauftrags? Der Ausschuss soll »organisierte rechtsextreme Gewalt und Behördenhandeln, vor allem zum Komplex Nationalsozialistischer Untergrund« durchleuchten. Es geht also in der Aufklärungsarbeit um viel mehr als nur um die Verstrickung des Verfassungsschutzes in den NSU-Skandal. Davon abgesehen könnte es personelle Verbindungen von der Nationalen Bewegung zum Umfeld des NSU-Trios Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe geben.

Dazu müsste man jedoch erst einmal zuverlässig wissen, wer der Nationalen Bewegung (NaBe) überhaupt angehörte. Denn es konnten damals keine Täter dingfest gemacht werden. Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg zweifelt sogar, ob es die NaBe je gegeben hat, und schließt nicht aus, dass sie eine Erfindung des Geheimdienstes gewesen sei. Mit solchen Äußerungen löste Rautenberg umfangreiche Nachforschungen des Untersuchungsausschusses aus.

Es gibt tatsächlich eine Reihe von Merkwürdigkeiten. Es steht auch fest, dass der Verfassungsschutz einen Spitzel vor Durchsuchungen in der rechten Szene warnte und damit die Ermittlungen behinderte. Andererseits gab ein V-Mann einen wichtigen Hinweis auf mögliche Täter, indem er von einem mitgehörten Telefongespräch von zwei Neonazis berichtete, in dem sinngemäß gesagt wurde: Haha, man wisse ja nicht, wer die Anschläge verübt habe.

Der Verfassungsschutz hatte mehrere Informanten mit einem ausgezeichneten Einblick in die Neonaziszene und war deshalb über die Verhältnisse im Bilde. Polizei und Justiz haben keinesfalls völlig im Nebel gestochert. Es gab Verdächtige und einen Hauptverdächtigen - Uwe Menzel, genannt »Uwocaust«, extrem dickleibiger Frontmann der Rechtsrockband »Proissenheads«. Dass sie die Anschläge ausgeführt und Drohbriefe verschickt haben, konnte den verdächtigten Männern zwar nicht nachgewiesen werden, sodass die Ermittlungen zur Nationalen Bewegung im Sande verliefen. Doch bei den Durchsuchungen gab es Zufallsfunde, Belege dafür, dass die Ermittler auf Funktionäre des Skinheadnetzwerks Blood & Honour gestoßen waren. Der deutsche Ableger von Blood & Honour - englisch für Blut und Ehre - war zu diesem Zeitpunkt bereits verboten. Es lagen nun offensichtlich Beweise für die Fortführung einer illegalen Vereinigung vor. Man ließ die Leute aber laufen. Das klingt genauso fragwürdig wie das von Generalstaatsanwalt Rautenberg und Bundesanwalt Wolfgang Siegmund gerügte Agieren des Verfassungsschutzes.

Die Staatsanwälte hatten sich beschwert, dass der brandenburgische Verfassungsschutz Bekennerschreiben ins Internet stellte. Wären bei einer Durchsuchung Bekennerschreiben gefunden worden, so hätten sie als Beweismittel nichts getaugt, hieß es. Denn der Besitzer hätte behaupten können, die Texte aus dem Internet zu haben. Allerdings gab es acht orthografische Abweichungen der publizierten Versionen zu den Originalen. So wäre eine Prüfung auf Echtheit doch möglich gewesen.

Die Theorie, die Nationale Bewegung habe es gar nicht gegeben, erscheint gewagt. Einiges spricht indessen für die Mutmaßung, im Blood&Honour-Netzwerk platzierte V-Leute sollten gedeckt werden.

Ein solches Phänomen erinnert an die NPD, in der so viele Spitzel führende Positionen eingenommen hatten, dass die Verfassungsrichter im ersten gescheiterten NPD-Verbotsverfahren zwischen bezahlten V-Leuten des Verfassungsschutzes und neofaschistischem Überzeugungstätern in dieser Partei nicht mehr zu unterscheiden vermochten.