Gericht urteilt im Sinne von Altanschließern

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Cottbus. Das Landgericht Cottbus hat in drei Fällen Wasser- und Abwasserverbände zu Schadenersatz an Altanschließer nach dem Staatshaftungsgesetz verurteilt. In einem der Fälle hatte der Verband die Rückzahlung des Beitrags für den Anschluss eines Grundstücks an die Kanalisation versagt, weil die Betroffenen keinen Widerspruch gegen ihren Beitragsbescheid eingelegt hatten. Das Landgericht entschied allerdings, die Kläger hätten bis zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein Vorgehen gegen den Schmutzwasserbescheid als aussichtslos erachten dürfen. Daher sei nicht entscheidend, dass sie keinen Widerspruch einlegten. In zwei weiteren Verfahren waren rechtswidrige Beitragsbescheide aufgehoben worden. Hier wurden die Verbände zur Zahlung der Anwaltskosten verurteilt. dpa/nd

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