Berliner Bauordnung lässt freie Hand
Die Berliner Bauordnung macht für Umbauten innerhalb bestehender Wohnungen wenig Einschränkungen: Tragende Wände dürfen selbstverständlich nicht entfernt werden, neu einzuziehende Trennwände dürfen nicht aus brennbarem Material sein. Aufenthaltsräume müssen mindestens 2,50 Meter hoch sowie ausreichend belüftet sein und mit Tageslicht belichtet werden können.
Das heißt: Wenn man aus einem großen zwei kleine Zimmer macht, müssen auch beide Räume ein Fenster haben. Bäder, Toiletten, Küchen und Kochnischen sind aber als fensterlose Räume zulässig, wenn eine wirksame Entlüftungsanlage vorhanden ist. nd
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