nd-aktuell.de / 12.07.2017 / Ratgeber / Seite 23

Kann ich einen finanziellen Ausgleich dafür beanspruchen?

Leserfrage zur Sonntags- und Nachtarbeit

Auskunft gibt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

Grundsätzlich gilt: Wer nachts und an Sonntagen arbeitet, muss dafür einen Ausgleich erhalten. Viele Arbeitnehmer wissen aber nicht, dass sie für ungewöhnliche Dienstzeiten mehr Lohn beanspruchen können.

In der Regel sind Zulagen von etwa 20 Prozent in so einem Fall angemessen. Ob in der Nacht oder an Sonntagen gearbeitet wird, entscheidet der Arbeitgeber. Mitarbeiter müssen einer solchen Anordnung nachkommen, es sei denn, medizinische Gründe sprechen dagegen.