nd-aktuell.de / 17.07.2017 / Kultur / Seite 17

Urteile live

TV und Justiz

Filmaufnahmen von Urteilsverkündungen der obersten Gerichte geben nach Ansicht des ARD-Rechtsexperten Frank Bräutigam der Justiz die Möglichkeit, sich dem Bürger zu erklären. Die oberste Bundesjustiz bekomme dadurch ein Gesicht, sagt er. Zudem biete es die Chance, ein funktionierendes Rechtssystem zu vermitteln. Das stärke auch die Akzeptanz.

»Dass es kein allgemeines Gerichtsfernsehen gibt, finde ich gut«, sagte Bräutigam. Das Gerichtsverfassungsgesetz verbiete dies zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte seit 1964. Es sei richtig, dass die Strafprozesse unterer Instanzen nicht gezeigt werden, betonte der SWR-Journalist. Seit 1998 dürfe allerdings die Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts gefilmt werden.

»Das nutzen wir mehrfach pro Jahr«, betonte Bräutigam, sei es beim Atomausstieg, bei der Vorratsdatenspeicherung oder dem NPD-Verbot. Dazu gehöre eine Livesendung, die die Urteilsverkündung einordne. Für die Nachrichtensendungen würden dann zentrale Töne der Richter aus der Urteilsverkündigung genommen. Darum solle es nun auch gehen, wenn künftig alle Urteilsverkündungen der obersten Bundesgerichte übertragen werden dürften, sagte er. Des Weiteren können künftig Tonaufnahmen in Presseräume nebenan übertragen und Tonaufnahmen historischer Prozesse angefertigt werden. Es handle sich bei dem im Juni vom Bundestag verabschiedeten Gesetz um eine »sehr begrenzte Öffnung der Justiz für die Medienöffentlichkeit«, betonte Bräutigam. Dies sei aber wichtig, da sich Recht nicht nur in Paragrafen, sondern auch mitten im Leben abspiele. Richter entschieden in den obersten Gerichten oft über Sachverhalte, die Hunderttausende Menschen beträfen. epd/nd