nd-aktuell.de / 18.07.2017 / Politik

Regierung hat Auskünfte zu V-Leuten zu Unrecht verweigert

Bundesverfassungsgericht zu Oktoberfest-Anschlag: Fraktionen der Linkspartei und der Grünen sowie Parlament teilweise in ihren Rechten verletzt

Berlin. Die Bundesregierung hat Auskünfte auf parlamentarische Anfragen zum Einsatz von V-Leuten im Zusammenhang mit dem Münchner Oktoberfest-Attentat von 1980 zum Teil zu Unrecht verweigert[1]. Die Fraktionen der Grünen und Linken sowie der Deutsche Bundestag seien teilweise in ihren Rechten verletzt worden, stellte das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss fest[2].

Im Zusammenhang mit einer Wiederaufnahme der Ermittlungen hatten Grüne und Linke die Bundesregierung 2014 und 2015 zu Erkenntnissen der Nachrichtendienste über den Bombenanschlag befragt. Es ging ihnen um eine Aufklärung, inwieweit V-Leute in das Attentat verwickelt gewesen sein könnten, bei dem 13 Menschen starben und knapp 200 verletzt wurden. Die Bundesregierung hatte sich geweigert, die Informationen vollständig herauszugeben.

Das Bundesverfassungsgericht stellte nun klar: Grundsätzlich muss die Bundesregierung Fragen der Abgeordneten beantworten. Für die Arbeit der Nachrichtendienste gilt allerdings eine wichtige Ausnahme. Soweit es um Auskünfte über den Einsatz verdeckt handelnder Personen geht, darf die Bundesregierung in der Regel schweigen. Und zwar dann, wenn das Staatswohl gefährdet ist, Leib und Leben von V-Leuten riskiert würden oder eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten drohe.

Wenn dies nicht zu befürchten sei, könne aber auch das parlamentarische Informationsinteresse Vorrang haben, so die Richter. Bei einigen Fragen, die die Bundesregierung unbeantwortet gelassen hatte, sei dies der Fall gewesen. Die Grünen hätten Informationen über eine mögliche verdeckte Tätigkeit eines mittlerweile verstorbenen Mannes erhalten müssen. Den Abgeordneten sei es dabei nämlich darum gegangen, etwaige Verstrickungen von V-Leuten mit rechtsterroristischen Straftaten aufzudecken, um dies bei künftigen Gesetzesreformen berücksichtigen zu können.

Auch die Frage der Linksfraktion, wie viel die Quellen den Nachrichtendiensten gemeldet hatten, hätte beantwortet werden müssen. Die Frage nach V-Leuten des Bundesnachrichtendienstes in einer konkreten und kleinen Gruppe durfte dagegen verweigert werden. In diesem Fall sei das Risiko einer Enttarnung zu groß. Agenturen/nd

Links:

  1. http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-060.html
  2. http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/06/es20170613_2bve000115.html