Produkt kaputt - was nun?

Verbraucherzentralen starten bundesweite Umfrage zum Gewährleistungsrecht

  • Lesedauer: 2 Min.

Das Gesetz sieht eine Gewährleistung von zwei Jahren vor. Geht die Waschmaschine nach etwas mehr als zwei Jahren kaputt, haben Verbraucher gegenüber Händlern keine Ansprüche. Das ist ein Problem, insbesondere bei Produkten mit einer deutlich längeren Lebensdauer. Doch auch wenn Verbraucher fristgerecht reklamieren wollen, stoßen sie auf Hindernisse.

Mit einer bundesweiten Umfrage wollen die Verbraucherzentralen erfahren, welche Probleme, Vorstellungen und Erwartungen Verbraucher rund um das Thema Gewährleistung haben.

Verbraucher müssen das Gerät nach zwei Jahren meist auf eigene Kosten reparieren lassen oder austauschen. »Gerade bei Produkten, die eine Lebensdauer von zehn oder mehr Jahren haben, ist es oft nicht nachvollziehbar, dass die Gewährleistung bereits nach zwei Jahren endet«, sagt Ute Bernhardt, Leiterin Referat Recht der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa).

Ein weiteres Problem sind Händler, die versuchen, die Gewährleistungsrechte der Kunden zu umgehen. »Händler sind die ersten Ansprechpartner für Reklamationen«, erklärt Bernhardt. »Immer wieder kommt es aber vor, dass Händler Kunden an den Hersteller verweisen oder innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf behaupten, Verbraucher hätten kein Recht auf Gewährleistung, weil sie das Produkt selbst beschädigt hätten.« Tatsächlich aber muss der Händler beweisen, dass der Schaden wirklich vom Verbraucher verursacht wurde und nicht schon beim Kauf vorlag.

Mit ihrer Umfrage wollen die Verbraucherzentralen erfassen, welche Probleme bei der Reklamation defekter Geräte auftauchen. Die Umfrage läuft noch bis zum 31. August 2017. Sie ist unter https://www.vzsa.de/gewaehrleistunggarantie-umfrage abrufbar und liegt in den Beratungsstellen aus. vzsa/nd

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