Wilkinson verliert Rasierklingenstreit

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Düsseldorf. Das Düsseldorfer Landgericht hat dem Rasiererhersteller Wilkinson im Eilverfahren untersagt, weiter preisgünstige Ersatzklingen für den verbreiteten Nassrasierer »Mach3« des Konkurrenten Gillette herzustellen. Durch die Nachahmerklingen werde ein Patent von Gillette über die Verbindung von Griff und Klingeneinheit verletzt, sagte Richter Carsten Haase am Dienstag. Vorräte muss das Unternehmen einem Gerichtsvollzieher übergeben beziehungsweise aus dem Handel zurückrufen. Wilkinson hatte Klingen auf den Markt gebracht, die auf den Rasierer des Konkurrenten passen. Gillette beantragte eine einstweilige Verfügung. Wilkinson argumentiert, dass das Patent von Gillette nichtig sei, weil die Mechanik schon zum Zeitpunkt der Erteilung des Patents 1998 nicht neu gewesen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wilkinson will in Berufung gehen. Das umstrittene Patent läuft ohnehin im Februar 2018 aus. dpa/nd

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