nd-aktuell.de / 19.07.2017 / Politik / Seite 11

Nord-SPD testet Kieler Koalition

2,5-Prozent-Hürde für Kommunalwahlen beantragt

Dieter Hanisch

Knapp zehn Monate vor der nächsten Kommunalwahl in Schleswig-Holstein bringt die oppositionelle SPD das Thema Sperrklausel auf die politische Tagesordnung. Mit einem Antrag für die am Mittwoch startende Plenarwoche des Landtags wollen die Sozialdemokraten wieder eine 2,5-Prozent-Hürde für Kommunen einführen.

In der Sache wissen der SPD-Landesvorsitzende Ralf Stegner und seine Genossen, dass sie die CDU an ihrer Seite haben. Doch wegen der neuen »Jamaika«-Koalition in Kiel nehmen die Christdemokraten Rücksicht auf Grüne und FDP, die gegen Sperrklauseln auf kommunaler Ebene sind. Zudem haben sich auch der Südschleswigsche Wählerverband sowie die Piratenpartei und die LINKE gegen den SPD-Plan ausgesprochen. Piraten und LINKE haben in mehreren Kommunalparlamenten nur wenige Mandatsträger und dürften bei einer Sperrhürde etliche Sitze einbüßen.

Bis 2008 galt in Schleswig-Holstein noch die Fünf-Prozent-Sperrklausel für Kommunalwahlen. Diese wurde dann durch eine Klage von Grünen und LINKEN vom Bundesverfassungsgericht für rechtswidrig erklärt. Keine zweieinhalb Wochen später trennte sich der Landtag daraufhin von der Wahlrechtseinschränkung. Aus SPD-Sicht hat sich deren Wegfall allerdings nicht bewährt. Folge sei »eine Zersplitterung der kommunalen Vertretungen durch Einzelmandatsträger und Kleinstfraktionen gewesen«, was eine Mehrheitsbildung erschwere, heißt es in der Antragsbegründung.

Die CDU hatte in ihrem Landtagswahlprogramm für die Einführung einer Vier-Prozent-Hürde geworben. Der SPD-Antrag ist somit offenkundig auch als eine Art Testballon seitens der größten Oppositionspartei zu verstehen, wie das neue Regierungsbündnis in Fragen reagiert, bei denen die Partner unterschiedliche Positionierung haben.

Die jüngste relevante Rechtsprechung in Sachen Sperrklausel erfolgte 2014, als die Drei-Prozent-Hürde für die Europawahl vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde. Unter diesen Vorzeichen würden wohl alle künftigen politischen Beschlüsse in Richtung Sperrklausel wieder in Verfassungsklagen münden. Etwa wie in Nordrhein-Westfalen, wo der Landtag im Juni 2016 eine 2,5-Prozent-Klausel für Kommunalwahlen beschloss, die aber prompt von mehreren Seiten beklagt wird. Gut möglich also, dass sich die Nord-SPD mit ihrem Antrag am Ende selbst die Finger verbrennt.