Vom Wert des »Hässlichen«

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Ästhetisches Empfinden ist kein Kriterium für den Denkmalschutz, erklärte Kultursenator Klaus Lederer (LINKE) anlässlich einer Anfrage der Abgeordneten Hildegard Bentele. Die CDU-Politikerin hatte gefragt, warum ausgerechnet das Schöneberger »Pallasseum« und die »Schöneberger Terrassen« unter Denkmalschutz gestellt wurden. Die in den 1970er Jahren errichteten Gebäude, so Bentele, würden »weithin als das Stadtbild nicht gerade verschönernd angesehen«.

Lederer erläuterte, dass die Aufnahme der beiden Wohnanlagen vom Landesdenkmalamt mit ihrer geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Bedeutung begründet worden sei. Auch wissenschaftliche Kriterien können beim Denkmalschutz eine Rolle spielen. Zudem solle gewährleistet bleiben, dass bedeutende Zeugnisse aller Schaffensperioden zukünftigen Generationen hinterlassen werden.

Bentele fragte auch, ob ganze Großsiedlungen unter Denkmalschutz gestellt werden sollen, was Lederer verneinte. Lediglich ein kleinerer, von Walter Gropius selbst entworfener Abschnitt der Gropiusstadt werde derzeit daraufhin geprüft. dpa/nd

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