Rehabilitiert
Schwule Männer, die noch nach 1945 wegen einvernehmlichem Sex verurteilt wurden, können rehabilitiert werden. Der Bundesrat stimmte am 22. Juni 2017 einem entsprechenden Gesetz zu, nach dem ergangene Urteile aufzuheben sind und die Betroffenen entschädigt werden. Erstmals werden damit zur Zeit der Bundesrepublik gefällte Urteile pauschal aufgehoben. Für die Betroffenen wird eine Beratungshotline eingerichtet.
Es wird davon ausgegangen, dass etwa 5000 Betroffene von der Rehabilitierung profitieren. Sie erhalten eine Entschädigung in Höhe von 3000 Euro, wenn das Urteil aufgehoben wird. Haftstrafen werden mit 1500 Euro pro Jahr entschädigt. dpa/nd
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