nd-aktuell.de / 02.08.2017 / Ratgeber / Seite 25

Rückabwicklung möglich?

Grundstückskaufvertrag

Darauf macht die Wüstenrot Bausparkasse (W&W) aufmerksam und verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 2. März 2017 (Az. 22 U 82/16). Revision wurde nicht zugelassen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Im Fall hatten die Kläger die Rückabwicklung des Kaufvertrags im Wege des Schadenersatzes verlangt und Recht bekommen. Das Grundstück habe einen Sachmangel, weil das Haus nicht erst 1997 errichtet wurde, wie im Vertrag festgehalten, sondern bereits im ersten Quartal 1995. Laut Gericht wird die Kaufsache durch das falsch angegebene Baujahr erheblich beeinträchtigt. W&W/nd