nd-aktuell.de / 04.08.2017 / Politik / Seite 14

Schadenersatz für Rotstich auf dem Kopf

Köln. Model versus Haarkünstler: Ende 2015 wollte die Frau ihre Haare bei einem Kölner Friseur »braun-golden« färben lassen, wie das Landgericht Köln mitteilte. Doch danach hatten die Haare einen deutlichen Rotstich, auch zwei »Rettungsversuche« blieben erfolglos. Dadurch seien ihr mehrere Aufträge entgangen, die Haare seien dauerhaft geschädigt, klagte das Model. Auch habe sie durch die seelische Belastung stressbedingte Akne bekommen. Wegen der entstandenen Verdiensteinbußen gab das Gericht der Klage auf Schadenersatz statt. Über die Höhe muss allerdings noch entschieden werden. dpa/nd