nd-aktuell.de / 05.08.2017 / Politik / Seite 2

Experte für Schadstoffe

Personalie

Sebastian Bähr

Marcus Hutchins spielt auf dem Flughafen von Las Vegas mit seinem Handy herum. Der 23-jährige IT-Experte hatte zuvor in der Stadt die Hacker-Konferenzen »Defcon« und »Black Hat« besucht. Unter seinem Pseudonym »MalwareTech« verschickt er einen letzten Tweet - dann ist Funkstille. Polizisten nehmen ihn fest. Das FBI wirft dem Briten vor, er sei vor über drei Jahren an Entwicklung und Verbreitung der Schadsoftware »Kronos« beteiligt gewesen. Sie war dazu gedacht, Login-Daten im Online-Banking abzugreifen.

Noch vor drei Monaten wurde Hutchins von der Weltöffentlichkeit als Held gefeiert. Bei der explosiven Ausbreitung des Erpressungstrojaners »WannaCry« Mitte Mai hatte er als erster eine Art »Ausschaltknopf« in der Software entdeckt. Es war ein Zufall, wie er später selbst einräumte. Der Trojaner hatte im Mai 300 000 Computer in 150 Ländern befallen, verschlüsselte Daten und forderte Lösegeld. Auf jedem Computer versuchte die Software, sich mit einer Webadresse zu verbinden. Solange sie nicht im Netz aktiv war, verschlüsselte das Programm den Rechner. Aber »WannaCry« war auch darauf programmiert, den Computer in Ruhe zu lassen, wenn sich die Domain zurückmeldete.

Hutchins registrierte den Domainnamen und dieser Schritt würgte die Attacke ab. »Ich kann zu meinem Lebenslauf hinzufügen: ›Habe durch Zufall eine internationale Cyber-Attacke gestoppt‹«, schrieb er auf Twitter. »WannaCry« hatte unter anderem die Arbeit mehrerer Krankenhäuser in Großbritannien und Fahrplan-Anzeigen bei der Deutschen Bahn gestört.

Der Trojaner »Kronos« war zum ersten Mal im Sommer 2014 aufgetaucht. Die FBI-Ermittler werfen Hutchins vor, er habe die Schadsoftware geschrieben. Ein Komplize, dessen Name geheim gehalten wird, habe sie im August 2014 für 3000 Dollar im Internet zum Kauf angeboten. Im Jahr darauf hätten beide »Kronos« aktualisiert und im sogenannten Darknet vertrieben. Auf die genaue Basis für die Vorwürfe gingen die Behörden in der Anklageschrift nicht ein.